27.01.2021

Antrag: Beteiligung des Parlaments am Energiebeirat der Staatsregierung

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Fraktionen des Landtags am Energiebeirat zu beteiligen. Der Energiebeirat ist ein wichtiges Gremium, um die Grundzüge der Energiepolitik im Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen zu diskutieren.
©Foto: geralt; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag begrüßt die Einrichtung des Energiebeirats durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Der Energiebeirat war in den Jahren 1974 bis 2008 schon ein wichtiges Gremium, um die Grundzüge der Energiepolitik im Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen zu diskutieren.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Fraktionen des Landtags am Energiebeirat zu beteiligen und dabei die unverändert gültige Satzung aus dem Jahr 1974 als Grundlage zu nehmen.

Begründung:

Die Einrichtung eines ständigen Energiebeirats ist ein sinnvolles Instrument um die wichtigsten Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Bereich der Energieversorgung in einem Dialog zusammenzuführen und gemeinsam über die Fragen der Energiewende und damit zusammenhängend des Klimaschutzes zu beraten. Der Energiebeirat war seit den 70er Jahren ein sinnvolles Gremium zur Begleitung der Energiepolitik, ebenso wie die in den letzten Jahren durchgeführten Projekte „Energiegipfel“ und„Energiedialog“.

Es ist weder sinnvoll noch entspricht es der aktuellen Rechtslage, das Parlament von diesem Beirat auszuschließen. Es ist Konsens, dass Energiewende und Klimaschutz mehr denn je eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind. Daher sollte eine Beteiligung aller Fraktionen des Parlaments selbstverständlich sein.

→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Antragsnummer 18/12505 verfolgen

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