09.03.2023

Antrag: Bericht zur langfristigen Sicherheit der bayerischen Atommülllager

Das Entsorgen der radioaktiven Abfälle in Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Isar dauert länger als zunächst geplant. Unerlässlich ist es daher die Sicherheit der atomaren Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu erhöhen.
Atommüll in Gundremmingen©Foto: eigene Aufnahme
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die Erhöhung der Sicherheit der atomaren Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente an den Standorten Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Isar zu berichten.

In dem Bericht ist insbesondere auf die Aktivitäten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde über die atomaren Zwischenlager einzugehen und dabei zu folgende Themen Stellung zu nehmen:

  • Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der drei Castorlager wurden von der Aufsichtsbehörde in dieser Legislaturperiode verlangt?

  • Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der drei Castorlager wurden vonseiten der Betreiber eigenständig in dieser Legislaturperiode vorgenommen?

  • Sieht die bayerische Aufsichtsbehörde Veränderungen in der Gefährdungslage bei den Zwischenlagern, insbesondere durch eine weitere Entwicklung im Bereich von panzerbrechenden Waffen, durch den Flugverkehr, durch internationale Spannungen, durch Alterungserscheinungen in der Anlage und durch organisatorische oder administrative Mängel?

  • Welche weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den drei Standorten erwägt die Staatsregierung?

  • Welche Konsequenzen zieht die bayerische Atomaufsichtsbehörde aus der absehbaren Entwicklung, dass sich der Beginn der Endlagerung weiter verzögern wird und damit die ursprüngliche Planung der Räumung der drei bayerischen Castorlager in den 40er Jahren unrealistisch wird

Begründung:

Die Entsorgung der radioaktiven Hinterlassenschaft der deutschen Atomwirtschaft ist ein größeres Problem als bisher gedacht. Aktuellen Berichten zufolge wird die Einlagerung der abgebrannten Brennelemente in ein Endlager deutlich später erfolgen als geplant. Es ist damit zu rechnen, dass die Einlagerung erst beginnen kann, wenn die Genehmigungen für die Lagerhallen ausgelaufen sind und die aktuell gültigen Sicherheitsnachweise für die Castorbehälter längst abgelaufen sind.

Dies gilt auch für die drei bayerischen Castorlager in Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Essenbach/Isar.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/27884 können Sie sich hier informieren

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