Antrag: Bericht über geplante Nachbesserungen beim Katastrophenschutz von Kernkraftwerken

Antrag (Drucksache 17/1464).

Der Landtag wolle beschließen:

Die deutsche Strahlenschutzkommission hat in ihrer 268. Sitzung am 13./14. Februar 2014 eine Empfehlung "Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken" verabschiedet. In dieser Empfehlung spricht sich die Strahlenschutzkommission für eine deutliche Ausweitung der Planungsgebiete beim Katastrophenschutz aus. In diesem Zusammen wird die Staatsregierung aufgefordert, den zuständigen Ausschüssen einen mündlichen und schriftlichen Bericht über geplante Änderungen beim Katastrophenschutz für Atomkraftwerke zu erteilen, in dem u.a. auf folgende Fragen eingegangen wird:

  • Wann ist mit einer vollständigen Umsetzung der Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zu rechnen?
  • Plant die Staatsregierung, die Empfehlungen auch für den Forschungsreaktor FRM II in Garching anzuwenden?
  • Plant die Staatsregierung, die Empfehlungen auch für nicht mehr in Betrieb befindliche Atomkraftwerke, in deren Nasslager sich aber noch abgebrannte Brennelemente befinden, anzuwenden?
  • Plant die Staatsregierung, die Empfehlungen auch für die Zwischenlager abgebrannter Brennelemente anzuwenden?
  • Hält die Staatsregierung die Umsetzung dieser Notfallplanung angesichts der notwendigen Berücksichtigung der Städte Schweinfurt, Günzburg und Landshut für möglich?
  • Welche Auswirkungen wird die Notfallplanung auf die Großstädte wie München und Augsburg haben?
  • In welcher Höhe sind Investitionen (z.B. Einsatzfahrzeuge, Ausrüstung, etc.) zur Umsetzung der Empfehlung erforderlich und wer trägt diese Kosten?
  • Welche weiteren zusätzlichen Kosten sind mit der Umsetzung der Empfehlungen verbunden und wer trägt diese Kosten?
  • Wann und in welcher Form wird die Umsetzung der neuen Notfallplanung bekanntgemacht?
  • In welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger an der neuen Notfallplanung beteiligt?
  • Plant die Staatsregierung konkrete und realitätsnahe Übungen zur Umsetzung der neuen Notfallplanung?
  • Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, damit die Notfallplanung auch im Realitätsfall so umgesetzt werden kann wie geplant?
  • Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung im Hinblick auf grenznahe Atomkraftwerke in Tschechien und in der Schweiz.  

<link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen _blank external link in new>Hier den kompletten Antrag lesen.

Dem Antrag wurde im Plenum des Landtags am 4.6.2014 zugestimmt.

<link https: www.bayern.landtag.de dokumente drucksachen _blank external link in new>Den genauen Verlauf können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/1464


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