Antrag: Bayerns Zukunft liegt in Europa VIII – Klimaschutz europaweit voranbringen

Das Europäische Emissionshandelssystem erzielt keine nennenswerten Effekte zur Reduzierung der Treibhausgase. Die Staatsregierung soll sich daher dafür einzusetzen, dass sich die zur Bepreisung klimaschädlicher Emissionen an den zu erwartenden Folgekosten der Klimaveränderung orientiert.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die europäischen Regelungen zur Bepreisung klimaschädlicher Emissionen sich an den zu erwartenden Folgekosten der Klimaveränderung orientieren.

Insbesondere soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass

  • im Emissionshandel ein kontinuierlich und geplant ansteigender Mindestpreis vereinbart wird,

  • die Anzahl der Zertifikate deutlich reduziert wird und

die Zertifikate grundsätzlich nicht mehr kostenlos ausgegeben werden.

Im außerhalb des europäischen Emissionshandels liegenden Bereich soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass fossile Treib- und Brennstoffe entsprechend ih- res jeweiligen spezifischen CO2-Ausstosses besteuert bzw. mit Abgaben belegt wer- den. Die Höhe der Steuer bzw. Abgabe soll sich mittelfristig an den zu erwartenden Folgekosten der Klimaveränderung orientieren und schrittweise angepasst werden. Im Gegenzug sollen in der ersten Phase andere Energiesteuern und -abgaben (z. B. Stromsteuer, KWK-Umlage, EEG-Umlage etc.) reduziert werden. Darüberhinausge- hende Einnahmen sollen an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben werden. Ziel ist dabei die Schaffung eines Energiegeldes als Pro-Kopf-Zahlung an die Menschen in der EU.

Solange dies europaweit nicht durchsetzbar ist, soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass entsprechende Regelungen national bzw. im Zusammenwirken mit andren willigen Staaten der EU eingeführt werden.

Begründung:

Der Europäische Emissionshandel hat die bei seiner Einführung erhoffte Wirkung bis heute nicht erzielt. Zwar sind die Preise für CO2-Zertifikate im vergangenen Jahr deut- lich angestiegen, jedoch wurde das früher angestrebte Ziel von etwa 30 Euro/Tonne CO2 bis heute nicht erreicht. Vielmehr ist zu befürchten, dass die jüngsten Preissteige- rungen ein Ergebnis von Spekulationen ist und nicht die Folge einer tatsächlichen Knappheitssituation. Die jüngsten Beschlüsse zur Reform des Emissionshandels sind grundsätzlich zu begrüßen, weil sie das Überangebot an Zertifikaten in Teilen abbauen.

Trotzdem ist das Europäische Emissionshandelssystem noch weit davon entfernt, tat- sächlich nennenswerte Effekte zur Reduzierung der Treibhausgase zu bewirken. Ins- besondere sind die Schwankungen und die Spekulationen bei dem derzeitigen Preisni- veau nicht geeignet, Investitionsentscheidungen zu beeinflussen. Dies kann durch ei- nen kalkulierbaren Mindestpreis, der über die Jahre planbar ansteigt, erreicht werden.

Ein weiterer Punkt, das Handelsregime wirkungsvoller zu gestalten, ist eine stärkere Begrenzung bei der jährlichen Ausgabe neuer Zertifikate. Die Gesamtmenge muss re- duziert werden, um weitere Überangebote zu verhindern und es ist nötig, dass die Zer- tifikate nicht mehr kostenlos abgegeben werden. Derzeit werden Unternehmen durch die kostenlose Ausgabe von Zertifikaten, die sie aber in dem Umfang nicht benötigen, indirekt subventioniert.

Neben dem Emissionshandel, der vor allem die stromproduzierenden Kraftwerke er- fasst, gibt es aber noch einen größeren Bereich an Treibhausgasemissionen, die nicht vom Emissionshandelssystem erfasst werden. Um effektiv Treibhausgase zu reduzie- ren, muss zukünftig aber auch für den Bereich, der außerhalb des Emissionshandels liegt (sog. NON-ETS Bereich), eine wirksame CO2-Bepreisung eingeführt werden. Die- ser Bereich, der für rund 50 Prozent der deutschen Treibhausemissionen verantwortlich ist, ist bisher nicht sinnvoll durch Steuern und Abgaben im Hinblick auf die rasche Ver- meidung von Treibhausgasemissionen geregelt. Der Energieträger Strom, der mittler- weile zu 40 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wird, ist mit vergleichs- weise hohen Abgaben und Steuern belastet. Andere fossile Energieträger wie Heiz- und Brennstoffe sind im Vergleich dazu deutlich niedriger belastet. Sinnvoll wäre eine Besteuerung von CO2-Emissionen bzw. Treibhausgasemissionen nach dem Verursa- cherprinzip. Dazu ist eine Reform des Abgabewesens nötig.

Mit der Orientierung der Energiesteuern am Kohlenstoffgehalt können im gleichen Maße andere Energiesteuern abgeschafft werden, so dass die Reform aufwandsneutral ist. Im weiteren Verfahren sollen die Energiesteuern in ihrer Höhe an den zu erwarten- den Folgeschäden des Klimawandels angepasst werden. Die daraus erzielten zusätzli- chen Einnahmen sollen in Form eines einheitlichen „Energiegeldes“ an alle Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden, um soziale Härten zu vermeiden.

Andere europäische Nachbarländer haben ihre Energiesteuern bereits an den CO2- Emissionen orientiert und es besteht in diesen Ländern der Wunsch nach einer europaweiten einheitlichen Regelung. Dies ist auch sinnvoll, um Marktverzerrungen zu ver- meiden. Auch eine Umstellung in Deutschland wäre schon ein erster Schritt, um diese Marktverzerrungen, z. B. zwischen Frankreich und Deutschland, zu verringern.

→ Den Antrag finden Sie hier als PDF

 Über den Verlauf des Antrags können Sie sich hier unter Eingabe der Dokumentnummer 18/1343 informieren


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