Der Landtag wolle beschließen:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie führt eine Expertinnen- und Expertenanhörung zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern durch, nachdem dieser von der Staatsregierung zur Beratung in den Landtag eingebracht wurde.
Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
Lockerung des Anbindegebots:
- Welche Auswirkungen wird die sogenannte Lockerung des Anbindegebots auf den Flächenverbrauch haben?
- Welchen Einfluss wird die Lockerung auf die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Kommunen haben?
- Welchen Einfluss wird die Lockerung auf die innerörtliche Entwicklung einzelner Kommunen haben?
- Wie ist das heutige Angebot an Gewerbe- und Industrieflächen sowie Tourismuseinrichtungen in den verschiedenen Teilräumen Bayerns zu bewerten?
- Welche Auswirkungen hat die geplante Erleichterung von Zielabweichungsverfahren?
Zentrale-Orte-System:
- Ist durch die geplante Novellierung des Zentrale- Orte-Systems künftig die Steuerungsfunktion gewährleistet, die dieses Instrument ursprünglich hatte?
- Ist die Zahl und Lage der Mittel- und Oberzentren sowie der Metropolen geeignet, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern zu gewährleisten?
- Welche Auswirkung hat die Einführung der Stufe „Metropolen“?
Raum mit besonderem Handlungsbedarf:
- Welche Auswirkung hat die Ausweitung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) auf über die Hälfte der gesamten Landesfläche?
Weiterer Handlungsfelder:
- Besteht weiterer Bedarf zur Fortschreibung des LEP?
Begründung:
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) hat erheblichen Einfluss auf die verschiedensten Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern. Es gibt die Leitlinien vor, wie sich das Land in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Wirtschaft und insgesamt soziokulturell entwickelt. Bisherige Verlautbarungen aus relevanten Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen machen deutlich, dass der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf nicht unumstritten ist. Damit der Landtag verantwortungsbewusst und fachlich fundiert über die geplante Teilfortschreibung entscheiden kann, sollen diese Verbände und Gruppierungen die Möglichkeit erhalten, dem Landtag ihre Expertisen vor der endgültigen Beschlussfassung vorzutragen.
Den Verlauf des Antrags können Sie hier nachlesen unter Eingabe von 17/13329