Antrag: Anhörung zum Änderungsentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Klimaschutzgesetz

Es sind noch viele Fragen offen vor der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetztes. Mittels einer Expertinnen- und Expertenanhörung sollen Antworten formuliert werden.

Es sind noch viele Fragen offen vor der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetztes. ©Bild: geralt; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz führt zeitnah eine Sachverständigenanhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf des Gesetzes der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften durch.

In der Anhörung soll unter anderem erörtert werden:

  • Vereinbarkeit mit bzw. Erreichbarkeit der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens

  • zu erwartende Treibhausgasreduktionen, die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergeben

  • verbindliche Festschreibung der Minderungsziele im Gesetz

  • Umsetzung des verbindlichen Monitorings der Treibhausgase

  • verbindliche Auswirkungen auf verschiedene staatliche und gesellschaftliche Gruppen und Institutionen

  • Auswirkungen auf den Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten der Kommunen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung, verbesserte Unterstützung der Kommunen

  • Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung

  • Regelungs- und Gestaltungmöglichkeiten der Klimapolitik des Freistaates

Begründung:

In der Regierungserklärung zum Klimaschutz am 21.07.2021 wurden als Eckpunkte für das Bayerische Klimaschutzgesetz die Klimaneutralität Bayerns bis 2040, die Klimaneutralität der Staatsregierung bis 2023 und die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65 Prozent bis 2030 versprochen. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes wurde bis jetzt (Stand: 09.05.2022) noch nicht im Landtag eingebracht. Es bestehen erhebliche Zweifel, wie die Vorgaben erreicht werden sollen, wenn bisher nicht einmal die Grunddaten (z. B. Energieverbrauch der Staatsregierung) exakt erhoben wurden.

Das Erreichen der mittelfristigen Ziele wird mit rein freiwilligen Maßnahmen nicht zu erreichen sein. Viele Kommunen sind verunsichert, ob sie nun eigene Maßnahmen er- greifen sollen oder auf Förderungen und Vorgaben der Staatsregierung warten sollen.

Klare Vorgaben zum Auslaufen der Nutzung fossiler Energien wären ebenfalls dringend nötig, um die Wirtschaft rechtzeitig auf die Nutzung erneuerbarer Energien vorzubereiten.

Unklar bleibt weiterhin, wie die natürlichen Speicher der Treibhausgase, Moore und Wälder wieder aktiviert werden sollen.

Mittels einer Expertinnen- und Expertenanhörung sollen auf diese Fragen Antworten formuliert werden, die möglichst noch in ein neues Klimaschutzgesetz Aufnahme finden.

→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden

→ Den Verlauf des Antrags Dokumentnummer 18/22688 können Sie hier nachverfolgen


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