Anmerkungen zur Abriss-Genehmigung für AKW Isar 1 durch das bayerische Umweltministerium.

Obwohl noch hochradioaktive Brennelemente im Abklingbecken lagern, hat E.ON angekündigt im 2. Quartal 2017 mit dem Abriss beginnen zu wollen.

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Am Dienstag, den 24. Januar 2017 hat das Bayerische Umwelt­ministerium den Antrag von E.ON (jetzt PreussenElektra) zum Abriss des Atomkraftwerks Isar 1 genehmigt.

Der Antragsteller hat angekündigt im 2. Quartal 2017 mit dem Abriss beginnen zu wollen.

Damit wird erstmals in der Geschichte der deutschen Atomkraftwerke mit dem Abriss eines Atomkraftwerks begonnen, obwohl noch hoch radioaktive, abgebrannte Brennelemente im Abklingbecken lagern.

Schwachpunkt Abklingbecken

Das Atomkraftwerk Isar 1 wurde wenige Tage nach den Kernschmelzen in Fukushima im März 2011 abgeschaltet. Vorausgegangen war eine jahrelange Diskussion um die Sicherheit dieses Siedewasserreaktors. Einer der zahlreichen Kritikpunkte war das Abklingbecken des Reaktors in dem abgebrannte, hoch-radio­aktive Brennelemente lagern. Das Abklingbecken liegt bei diesem Reaktor außerhalb des Sicherheitsbehälters und ist stellenweise nur durch eine 40 cm dicke Mauer geschützt. Der Reaktor liegt in unmittelbarer Nähe zu Flugrouten des Münchner Großflughafens.

In dem Abklingbecken liegen seit Jahren mehr als 1700 abgebrannte Brenn­elemente. Das sind mehr als 300 Tonnen hochradioaktiver Atommüll. Atommüll, der 33 Castorbehälter füllen würde. Aber dies ist bis heute nicht geschehen. Obwohl E.ON seit Mitte der 90er Jahre weiß, dass für neue Castorbehälter neue Genehmi­gungen benötigt werden, dauerte es über 15 Jahre bis E.ON alle nötigen Unterlagen eingereicht hat. Die neuen Castorbehälter sind zwar nun genehmigt, aber sie stehen immer noch nicht zur Verfügung. Es fehlt auch immer noch die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren in das angrenzende Zwischenlager.

Viele Einwendungen haben sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf die­ses Abklingbecken bezogen. Denn über 99 % der Gesamtradioaktivität von Isar 1 befindet sich in Form der abgebrannten Brennelemente im Abklingbecken.

Die Pläne von PreussenElektra sehen vor, in unmittelbarer Nähe dieses Abkling­beckens mit Abbauarbeiten zu beginnen, obwohl das Abklingbecken prall gefüllt ist. Das ist eine unmittelbare Gefährdung für das dort tätige Personal, aber natürlich auch für die in der Umgebung wohnende Bevölkerung.

Kurioses in der Genehmigung

Im Genehmigungsbescheid werden auf den Seiten 33 und 34 mehr als dreißig Ereig­nisse benannt, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen „nicht vernachlässigbar oder nicht hinreichend unwahrscheinlich“ sind. In dieser langen Liste sind auch der Ausfall des Lagerbeckenkühlsystems, eine Leckage des Brennelementelagerbeckens und der Flugzeugabsturz aufgeführt. Bei der anschließenden „Bestimmung der maximalen Strahlenexposition in der Umgebung“ wird aber der Flugzeugabsturz auf das Brenn­elementebecken nicht mehr berücksichtigt.

Auch bei der „Würdigung“ der Einwendungen auf Seite 91 wird das Thema Flugzeug­absturz in historischer Tradition geleugnet und nicht inhaltlich geprüft. Mit der Formu­lierung, dass der Schutz „genauso sichergestellt sei wie zur Zeit des Leistungs­betriebs“ versucht man sich herauszureden und vermeidet eine konkrete Prüfung und bemüht wider die Leerfloskel eines „soliden Grundschutzes“. Das Umwelt­ministerium ignoriert bewusst moderne Waffentechnologien, neue Flugzeugtypen und die jüngste Rechtsprechung dazu.

Obwohl der Reaktor nicht mehr in Betrieb ist, gelten weiterhin die großen Spielräume für radioaktive Emissionen mit Wasser und für die gesamte Strahlenexposition in der Umgebung, wie im früheren Normalbetrieb.

Auch andere fundierte Einwendungen, wie z.B. zur Prüfung von Alternativen, zur konkreten Beschreibung der gewählten Abbautechnologien oder zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei den weiteren Teilgenehmigungen wurden vom Ministerium nicht aufgegriffen.

Die Genehmigung gibt den Antragstellern einen Freibrief, den Zeitpunkt und das Tempo des Abrisses nach Belieben zu gestalten. Bei der Antragstellung haben E.ON (jetzt PreussenElektra) Bedingungen gestellt und sich unter anderem vorbehalten mit der Nutzung der Genehmigung zu warten, falls noch nicht ausreichend Endlager­möglichkeiten für den Atommüll zur Verfügung stehen, um Zwischenlagerung zu ver­meiden. Jetzt haben die Antragsteller einen Freibrief in der Tasche und können diese Genehmigung nutzen, wann immer sie wollen. Das Grundprinzip der bisherigen Atompolitik war immer, dass stets der Stand von Wissenschaft und Technik ange­wandt werden muss, um die Strahlenbelastung zu reduzieren. Mit dieser unbegrenz­ten Genehmigung ist dies nicht mehr sichergestellt.

Alles in allem:

Grund genug eine Klage gegen diese Genehmigung zu wagen! Nach Zeitungsberichten will der Bund Naturschutz an diesem Freitag (27.1.2017) darüber entscheiden.

 

Link-Tipps zum Weiterlesen:

Die <link http: www.gruene-fraktion-bayern.de themen energie atomenergie abriss-isar-1-wie-eon-den-umweltminister-am-nasenring-herumfuehrt _blank external link in new>Einwendung der Grünen Landtagsfraktion im Rahmen des Genehmigungs­verfahrens

Das <link http: www.gruene-fraktion-bayern.de sites default files gutachten_abbau_vor_kernbrennstofffreiheit.pdf _blank>Gutachten zum Abriss von Isar 1 im Auftrag der Grünen Landtagsfraktion, erstellt von Ing.grad. Dipl.Phys. Wolfgang Neumann, intac

Unser <link http: www1.bayern.landtag.de elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen _blank external link in new>Antrag „Kein Abriss von Isar 1 unter einem beladenen Brennelementebecken“

Die <link http: www.stmuv.bayern.de themen reaktorsicherheit stilllegung_abbau doc genehmigung_stilllgung_und_abbau_isar_1.pdf _blank external link in new>Genehmigung durch das Bayerische Umweltministerium

Eine <link http: www.entsorgungskommission.de sites default files reports stilllegungkki127102016hp.pdf _blank external link in new>Stellungnahme der Entsorgungskommission zum ursprünglichen Vorschlag der Genehmigung des Bayerischen Umweltministeriums


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