Pressemitteilung Feuchtwangen, 17.03.2023: Zur Wahlrechtsreform, die heute vom deutschen Bundestag beschlossen wurde, erklärt Martin Stümpfig grüner Landtagsabgeordneter:
„Bürgerinnen und Bürger wenden sich als Landtagsgeordneter in der Region mit den verschiedensten Themen an mich. Immer wieder wird auch der überdimensionierte Bundestag als eines der großen Ärgernisse genannt. Deshalb ist der heutige Beschuss zur Reform des Wahlrechts lange überfällig, um das Vertrauen in die Parlamentarische Demokratie zu stärken“ so Martin Stümpfig.
Die Ampel in Berlin hat diese Reform nun beschlossen. Damit wurde das jahrelange Ringen um die Wahlrechtsreform beendet. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer. Es ist deshalb eine Frage der Reformfähigkeit und der Glaubwürdigkeit von Politik, dass die Regierung nun diese Reform vornimmt.
Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abgeordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig werden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft und somit ausgeschlossen, dass der Deutsche Bundestag weiter anwächst. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Damit wird der Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent umgesetzt, so Stümpfig.
„Wir Grüne arbeiten seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform und sind froh, diese nun endlich beschließen zu können. Es wurden in den vergangenen Wochen viele Gespräche auch mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen. Die Reform hat ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Dass es nun gelungen ist, das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und den Bundestag zu begrenzen, ist ein wirklich wichtiges Signal.
Der Aufschrei von Ministerpräsident Markus Söder über die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel ist überzogen angesichts der Tatsache, dass es in Bayern keine Grundmandatsklausel gibt. Verfassungswidrig ist das bayrische Wahlrecht sicherlich nicht, so Stümpfig.