Afghanische Ortskräfte - Anfrage an die Staatsregierung

Ehrenamtliche, aber auch Hauptamtliche müssen bei der Aufnahme Geflüchteter viel zu viel schultern. Sie klagen oft über fehlende Unterstützung. Meine Anfrage bestätigt, viele Probleme werden von der Staatsregieung ausgeblendet.

Afghanistan ©Foto:pixabay.com

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen der grünen Landtagsfraktion Gülseren Demirel und Cemal Bozoglu, habe ich die Staatsregierung in einer schriftlichen Anfrage zur Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan befrgt. Insbesondere ging es dabei um Verteilung, Unterbringung und Unterstützung (der Ehrenamtlichen) vor Ort. 

Nachfolgend die wichtigsten Antworten der Staatsregierung mit meinen Anmerkungen (kursiv):

  • In der Regel erfolgt die Unterbringung der afghanischen Ortskräfte nicht in ANKER-Einrichtungen, sondern in Übergangswohnheimen (Verbleib höchstens 2 Jahre - Ziel: eigene Wohnungen). Für die Übergangswohnheime sind die Regierungsbezirke zuständig. 
    Aus der Antwort geht nicht hervor, dass die Ortskräfte bzw. die zumeist ehrenamtlichen Helfer*innen bei der Wohnungssuche unterstützt werden – was faktisch nach Berichten aus Helferkreisen aber nicht der Fall ist. Die Ortskräfte bleiben sich selbst überlassen in meistens wenig geeigneten Unterkünften. Der Wohnungsmarkt ist leergefegt. Ein entsprechendes Programm der Staatsregierung zur Wohnungsvermittlung wurde deshalb auch wieder eingestampft.
  • Aufnahmebereite und im Bündnis "Städte Sichere Häfen" organsierte Kommunen haben bisher 160 Personen aufgenommen. 
    Hier hat die Staatsregierung – zurecht – vermutet, dass viele Ehrenamtliche unterstützen können…
     
  • Die Ortskräfte haben Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Die Jobcenter sind für berufliche und soziale Integration zuständig. Die Anerkennung schulischer und beruflicher Vorbildung läuft ebenfalls über die Jobcenter. Auf Wunsch der beratenden Wohlfahrtsverbände in den Unterkünften finden Beratungen der afghanischen Ortskräfte nach Bedarf auch vor Ort statt. Zur Beratungsunterstützung steht ggf. die Dolmetscherhotline der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung. Außerdem hat die BA dem BAMF die Broschüre „Grundsicherung einfach erklärt“ (Anlage 2) in englischer Sprache zur Verteilung des Informationsangebots an die afghanischen Ortskräfte zur Verfügung gestellt, z. B. über E-Mail-Verteiler, Social-Media-Kanäle. Zudem finden sich wichtige Informationen auf der Landing Page des BAMF (abzurufen unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluecht-lingschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/aufnahme-afgha-nische-ortskraefte-node.html). 
    Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen bleibt mangels Angebotes faktisch versperrt, es gibt lange Wartelisten. Die Beratung vor Ort findet nur in Ausnahmefällen statt. Die Jobcenter sind sehr bemüht, aber es fehlt an Personal!
     
  • Neben der beruflichen Eingliederung ist die soziale Integration eine wichtige Aufgabe. Die Jobcenter helfen den Menschen, Netzwerke z. B. zu Beratungsstellen, Zeugnisanerkennungsstellen, Sportvereinen, Ehrenamtskoordinatoren etc. aufzubauen und gewinnbringend für ihre jeweiligen Bedarfe oder Anliegen einzusetzen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht aber nicht. Eine Zulassung kann im Rahmen der Kapazitäten erfolgen. 
    S. oben – auch hier ist das Angebot viel zu gering und die Jobcenter sind überlastet.
     
  • Personen, die aufgrund ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, erhalten Leistungen der Sozialhilfe. Personen, die ein sog. Ausnahmevisum für 90 Tage (erteilt von der Bundespolizei) bekommen, erhalten ebenfalls Sozialhilfe.
     
  • Die Beratung erfolgt durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung. Eine Evaluation findet hier nicht statt, es werden Verwendungsnachweise kontrolliert. Hinsichtlich der eingesetzten Mitarbeiter*innen sei ein Mindestmaß an Qualifizierung vorgeschrieben. 
    Die von der Staatsregierung hier genannte Flüchtlings- und Integrationsberatung ist eine „eierlegende Wollmilchsau“, sie ist zuständig für alle Geflüchteten plus Afghanische Ortskräfte und Ukrainer*innen, zum Teil mit nur einer Person besetzt!
     
  • "Aktuell plant die Staatsregierung, die Angebote im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung über eine Sonderförderung mit Blick auf die Ukraine-Krise deutlich auszuweiten. Die hier geplanten Verbesserungen sollen der Flüchtlings- und Integrationsberatung insgesamt zugutekommen." Auch hier erreichten mich Beschwerden, dass das inzwischen eingeführte Programm viel zu bürokratisch sei – es habe eine detaillierte Projektbeschreibung eingereicht werden müssen, was die Bewilligung verzögert habe. Bis dahin hätten Ehrenamtliche die meisten Aufgaben wie Unterstützung bei Einschulung von ukrainischen Kindern etc. erledigt.
Mein Fazit: 

Die mit immer wieder zu Ohren gekommenen Beschwerden der (ehrenamtlichen) Helfer*innen über fehlende Unterstützung vor Ort, fehlende Ansprechpartner*innen und Beratungsangebote werden in der Antwort der Staatsregierung ausgeblendet – für mich steht fest, dass hauptsächlich Ehrenamtliche, aber auch Hauptamtliche in allen Bereichen viel zu viel schultern müssen.

Ich freue mich über Berichte hierzu und werde mich weiter dafür einsetzen, dass hier endlich etwas voran geht!

→ Die Fragen und die Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.


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