Der Landtag wolle beschließen:
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, Drs. 18/7739 wird wie folgt geändert:
In § 1 Art. 83 Abs. 1 Nr. 2 werden nach den Worten "errichtet wurde" die Worte "oder werden soll" eingefügt.
In § 1 Art. 83 Abs. 1 Nr. 2 werden nach den Worten "genehmigungsfähig war" die Worte "oder vor Ablauf des 20. November 2014 ein Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Privilegierung der Anlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erteilt wurde" eingefügt.
Begründung:
Die dringend notwendige Änderung der Bayerischen Bauordnung soll zusätzlich zum Vorschlag der Regierungsfraktion auch die Projekte umfassen, die nach den selben Bestimmungen bereits genehmigt wurden, aber noch nicht oder nur teilweise errichtet wurden. Auch bei diesen Projekten sind bereits zum Teil erhebliche Investitionskosten entstanden und es ist nur schwer nachvollziehbar, warum diese keinen Vertrauensschutz genießen sollten. Darüber hinaus sind insgesamt weniger als 30 Anlagen betroffen. Sie alle sind seit Jahren genehmigt und haben auf positive Aussagen der Staatsregierung aus den Jahren 2017 und 2019 vertraut.
⇒ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Dokumenten-Nummer 18/7739 verfolgen