Schriftliche Anfragen

Nach § 71 und 72 BayLT GeschO der Geschäftsordnung haben Abgeordnete die Möglichkeit Anfrage an die bayeriche Staatsregierung stellen. Die Schriftliche Anfrage darf höchstens aus acht Fragen bestehen, die sich jeweils in maximal drei Teilfragen untergliedern dürfen (insgesamt also 24 Einzelfragen). Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten. 

Die Schriftliche Anfrage muss sich auf Angelegenheiten beschränken, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und soll grundsätzlich nur Fragen an ein Ressort beinhalten.

Schriftliche Anfragen werden der Staatsregierung zur Beantwortung elektronisch übermittelt. Ist die Antwort der Staatsregierung nicht binnen vier Wochen nach Zuleitung der Anfrage beim Landtag eingegangen (Fristverlängerungen auf Bitten der Staatsregierung möglich), steht es der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller frei, die Antwort entweder durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten monieren zu lassen oder die Schriftliche Anfrage zum nächsten Termin als Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung zu stellen. 

Endlich Konsequenzen aus Hubschrauber-Absturz ziehen

Zwei Jahre nach dem Absturz des Hubschraubers liegen immer noch weder ein Bericht noch ein Konzept vor, um vergleichbare zukünftige Unfälle und die Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden.

In einer Anfrage zum Plenum Ende September 2021 wollte ich erneut von der Staatsregierung Informationen, ob inzwischen der Bericht des Untersuchungsteams zum Absturz des US-Kampfhubschraubers zwischen Linden und Nordenberg (Gemeinde Windelsbach) im Landkreis Ansbach vom 24.09.2019 vorliegt, wo der Bericht öffentlich zugänglich gemacht wurde und welche Konsequenzen die bayerische Staatsregierung daraus zieht. Die Staatsregierung kündigte bereits auf eine frühere schriftliche Anfrage von mir im November 2019 die Vorlage des Berichts in der zweiten Jahreshälfte 2020 an.

Die Bayerische Staatskanzlei teilt in ihrer aktuellen Antwort lediglich wenig aussagekräftig mit, dass die Staatsregierung für den militärischen Luftverkehr nicht zuständig sei, sondern der Bund. Dieser sei durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr im vorliegenden Fall in Flugunfalluntersuchungen eingebunden. Nach Auskunft des Luftfahrtamtes der Bundeswehr liege dort bislang kein Abschlussbericht zur Flugunfalluntersuchung vor. 

Fazit

Es ist nicht zu fassen, dass nun mehr als zwei Jahre vergangen sind, immer noch kein Bericht vorliegt und damit auch kein Konzept, um vergleichbare zukünftige Unfälle und die Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden. Hier muss die Staatsregierung tätig werden und bei den zuständigen Stellen Druck ausüben - wir brauchen dringend strenge Flugrichtlinien.


Anmerkung: der Sachverhalt wurde auch als Pressemitteilung versandt

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