Schriftliche Anfragen

Nach § 71 und 72 BayLT GeschO der Geschäftsordnung haben Abgeordnete die Möglichkeit Anfrage an die bayeriche Staatsregierung stellen. Die Schriftliche Anfrage darf höchstens aus acht Fragen bestehen, die sich jeweils in maximal drei Teilfragen untergliedern dürfen (insgesamt also 24 Einzelfragen). Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten. 

Die Schriftliche Anfrage muss sich auf Angelegenheiten beschränken, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und soll grundsätzlich nur Fragen an ein Ressort beinhalten.

Schriftliche Anfragen werden der Staatsregierung zur Beantwortung elektronisch übermittelt. Ist die Antwort der Staatsregierung nicht binnen vier Wochen nach Zuleitung der Anfrage beim Landtag eingegangen (Fristverlängerungen auf Bitten der Staatsregierung möglich), steht es der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller frei, die Antwort entweder durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten monieren zu lassen oder die Schriftliche Anfrage zum nächsten Termin als Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung zu stellen. 

FRM II steht weiter still: 13 Jahre nach der Bestellung - Ersatz für den Zentralkanal immer noch nicht fertig

Neue Informationen zum Forschungsreaktor FRM II werfen ein schlechtes Licht auf das bisherige Management: Trotz jahrelanger Ankündigungen bleibt der Reaktor weiterhin außer Betrieb – wegen eines defekten Bauteils, dessen Ersatz seit über einem Jahrzehnt nicht gelingt. Zahlreiche offene Fragen und hohe laufende Kosten verschärfen die Kritik an der Zukunftsfähigkeit der Einrichtung.

 

Garchinger Reaktor
Garchinger Reaktor Bildquelle: Rudi Ammannsberger

Eine schriftliche Anfrage zum aktuellen Zustand des Garchinger Forschungsreaktors FRM II hat Überraschendes zutage gefördert: Der Reaktor wird – entgegen mehrfacher früherer Ankündigungen – auch in diesem Jahr nicht wieder in Betrieb gehen. Grund dafür ist ein seit fast vier Jahren defekter Zentralkanal, dessen Ersatzkomponente bis heute weder fertiggestellt noch eingebaut wurde.

Besonders bemerkenswert ist, dass der erste Auftrag für einen neuen Ersatzkanal bereits 2012 vergeben wurde – also vor über 13 Jahren. Diese frühe Beauftragung war zwar sinnvoll, da bekannt war, dass der Zentralkanal regelmäßig erneuert werden muss. Dennoch ist unverständlich, weshalb es in all diesen Jahren nicht gelungen ist, ein weiteres Exemplar herzustellen, obwohl dies früher offenbar problemlos möglich war. Diese Situation verstärkt bestehende Zweifel am Management des FRM II, das in den vergangenen Jahren bereits durch erhebliche Verzögerungen beim Brennelementtransport sowie durch einen Radioaktivitätsunfall für lange Stillstandszeiten verantwortlich war.

Trotz der Antworten auf die Anfrage bleiben zahlreiche Fragen offen: Warum dauerte es nach Feststellung der Leckage fast eineinhalb Jahre, bis die Entscheidung zum Austausch des Kanals getroffen wurde? Warum wurde das notwendige Produktionswissen für dieses Bauteil nicht dauerhaft gesichert, obwohl klar war, dass der Zentralkanal mehrfach ersetzt werden muss? Und wer trägt die Verantwortung dafür, dass dieses Thema über mehr als acht Jahre hinweg nicht mit der nötigen Priorität behandelt wurde, obwohl erhebliche technische Probleme erkennbar waren?

Zudem ist fraglich, ob es gelingt, am FRM II eine stabile Forschungsumgebung sicherzustellen. Rund 400 Beschäftigte, darunter etwa 130 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, arbeiten derzeit an einem Reaktor, der seit 2020 stillsteht. Gleichzeitig fließt jährlich ein hoher zweistelliger Millionenbetrag in eine Forschungseinrichtung, die momentan nicht genutzt werden kann. Die Perspektive bleibt weiterhin unsicher.

Hier können Sie die Schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung nachlesen.

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