Schriftliche Anfragen

Nach § 71 und 72 BayLT GeschO der Geschäftsordnung haben Abgeordnete die Möglichkeit Anfrage an die bayeriche Staatsregierung stellen. Die Schriftliche Anfrage darf höchstens aus acht Fragen bestehen, die sich jeweils in maximal drei Teilfragen untergliedern dürfen (insgesamt also 24 Einzelfragen). Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten. 

Die Schriftliche Anfrage muss sich auf Angelegenheiten beschränken, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und soll grundsätzlich nur Fragen an ein Ressort beinhalten.

Schriftliche Anfragen werden der Staatsregierung zur Beantwortung elektronisch übermittelt. Ist die Antwort der Staatsregierung nicht binnen vier Wochen nach Zuleitung der Anfrage beim Landtag eingegangen (Fristverlängerungen auf Bitten der Staatsregierung möglich), steht es der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller frei, die Antwort entweder durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten monieren zu lassen oder die Schriftliche Anfrage zum nächsten Termin als Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung zu stellen. 

Schriftliche Anfrage: Bayerns Stromnetz- und Speicherinfrastruktur

Wie steht es um Bayerns Stromnetz und seine Speicherinfrastruktur? Eine schriftliche Anfrage fasst zahlreiche Detailfragen zu Ausbau, Förderung und Zukunftsperspektiven zusammen - und zeigt, wo Bayern beim Ausbau zentraler Technologien zur Energiewende steht.

Umspannwerk
Umspannwerk bei Wiedersbach Bildquelle: Lisa Frommberger

Eingereicht am 05. August 2025 - beantwortet am 02. September 2025.

Wie steht es um Bayerns Stromnetz und seine Speicherinfrastruktur? Mit dieser Frage - zusammengefasst aus einer Reihe von detaillierter Einzelfragen  zu Ausbau, Förderung und Zukunftsperspektiven - habe ich die Staatsregierung im Rahmen einer schriftlichen Anfrage konfrontiert. Der Ausbau von Großbatteriespeichern und die Förderung innovativer Technologien wie das bidirektionale Laden von E-Autos sind entscheidend für eine sichere und flexible Energieversorgung der Zukunft. Die Antwort der Stattsregierung zeigt jedoch: Es gibt erheblichen Nachholbedarf. 

Derzeit läuft in Bayern kein einziges Genehmigungsverfahren für Großbatteriespeicher mit einer Leistung über 50 Megawatt. Zwar sind bereits rund 95 Batteriespeicheranlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung in Betrieb - vor allem auf Mittelspannebene - doch der notwendige Ausbau der größeren, netzrelevanten Speicher kommt kaum voran. Besonders bemerkenswert: Nur ein einziges Speicherprojekt wurde bislang von einem Netzbetreiber initiiert - in Wutzeldorf im Landkreis Cham mit lediglich 5 MW Leistung. 

Mit der bayerischen Speicherstrategie, die im Juni 2024 vorgestellt wurde, will die Staatsregierung zwar bessere Rahmenbedingungen schaffen. Eigene Förderprogramme für Großspeicher existieren jedoch nicht. Auch beim bidirektionalem Laden, also der Nutzung von Elektroautos als mobile Speicher, erkennt die Regierung zwar Potenzial, verweist aber zugleich auf zahlreich technische und regulatorische Hürden. Eine konkrete Landesförderungist derzeit nicht vorgesehen

Die Ergebnisse dieser Anfrage machen deutlich: Der Ausbau von Stromspeichern in Bayern hat zwar begonnen, wird auf Landesebene aber kaum politisch begleitet oder unterstützt. Wenn Bayern beim Umbau seines Energiesystems nicht ins Hintertreffen geraten will, braucht es klare Förderanreize, einfachere Genehmigungsverfahren und eine aktive Speicherpolitik. Nur so kann die Energiewende auch im Stromnetz gelingen.

 

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