Schriftliche Anfragen

Nach § 71 und 72 BayLT GeschO der Geschäftsordnung haben Abgeordnete die Möglichkeit Anfrage an die bayeriche Staatsregierung stellen. Die Schriftliche Anfrage darf höchstens aus acht Fragen bestehen, die sich jeweils in maximal drei Teilfragen untergliedern dürfen (insgesamt also 24 Einzelfragen). Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten. 

Die Schriftliche Anfrage muss sich auf Angelegenheiten beschränken, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und soll grundsätzlich nur Fragen an ein Ressort beinhalten.

Schriftliche Anfragen werden der Staatsregierung zur Beantwortung elektronisch übermittelt. Ist die Antwort der Staatsregierung nicht binnen vier Wochen nach Zuleitung der Anfrage beim Landtag eingegangen (Fristverlängerungen auf Bitten der Staatsregierung möglich), steht es der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller frei, die Antwort entweder durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten monieren zu lassen oder die Schriftliche Anfrage zum nächsten Termin als Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung zu stellen. 

Ziele beim Windkraftausbau in weiter Ferne – vermurkste Politik der Söder-Regierung

Nun nehmen zwar die Anzahl der Genehmigungsanträgen erfreulich zu. Meine Anfrage zeigt aber neue Probleme auf: Obwohl zahlreiche neue Genehmigungsanträge gestellt wurden, führte das bisher kaum zu Steigerungen bei den Genehmigungen.

Nachdem in Bayern über Jahre hinweg die Windenergie von der Söder-Regierung ausgebremst wurde, sind erste Erfolge durch das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung bei den Genehmigungsanträgen zu erkennen. Während beim absoluten Nullpunkt im Jahr 2021 keine einzige Genehmigung für ein neues Windrad gestellt wurde, geht es jetzt aufwärts, wie eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Martin Stümpfig zeigt. Zurückzuführen ist dies auf zahlreiche Änderungen in der Bundesgesetzgebung, wie das Wind-an-Land-Gesetz, durch welches auch Bayern verpflichtet wurde endlich beim Ausbau der Windenergie nachzuziehen.  

„Endlich kommt etwas frischer Wind nach Bayern. Die Gesetzgebung des Bundes hat das Windkraft-Schreckgespenst 10 H in weiten Bereichen vertrieben. Allerdings wirkt der Kahlschlag durch 10 H noch lange nach. 2023 nahmen nur 7 Windkraftanlagen in Bayern ihren Betrieb auf und 2024 waren es bis Mai nur 4 Stück.  

Nun nehmen zwar die Anzahl der Genehmigungsanträgen erfreulich zu. Meine Anfrage zeigt aber neue Probleme auf: Obwohl zahlreiche neue Genehmigungsanträge gestellt wurden, führte das bisher kaum zu Steigerungen bei den Genehmigungen. 2023 wurden grade einmal 17 Genehmigungen erteilt, bis Mai 2024 erst 16. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern landet Bayern bei den erteilten Genehmigungen somit weiter auf den letzten Rängen. Nur Saarland und Sachsen sind unter den Flächenbundesländer schlechter.

Und durch die vermurkste Politik von Markus Söder droht ein weiterer Genehmigungsstau. Seine Ankündigung in der Regierungserklärung vom Juni, dass zukünftig nicht mehr die Landratsämter, sondern die Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden zuständig sein sollen, bringt hier noch mehr durcheinander und  wird den dringend benötigten Ausbau weiter verzögern, so Stümpfig, der jahrelang selbst in der Ansbacher Genehmigungsbehörde gearbeitet hat. 

Zudem zeigt die Anfrage, dass die Söder-Regierung meilenweit von ihren eigenen Ankündigungen entfernt ist, bis 2030 1.000 neue Windräder zu bauen. In den ersten beiden Jahren seit Bekanntgabe des Ziels wurden gerade einmal rund 10 Anlagen jährlich in Betrieb genommen. In den verbleibenden Jahren müssten mit 175 Anlagen jährlich die vielfache Menge errichtet werden. Und auch bei den eigenen Staatsforsten hinkt die Söder-Regierung meilenweit hinterher. 2019 hat Söder 100 neue Windräder in den Staatsforsten innerhalb von 2-3 Jahren angekündigt. Heute fünf Jahre später wurden seitdem gerade einmal Genehmigungsanträge für 11 neue Anlagen gestellt, wie die Anfrage zeigt. Aber noch keine einzige neue Anlage hat den Betrieb aufgenommen. Und die Flächen, welche seit Frühjahr letzten Jahres in den Staatsforsten für Windenergie ausgeschrieben werden, gehen weitestgehend an große Unternehmen wie ABO-Wind oder Quair Deutschland. Bürgerbeteiligung und eine Energiewende mit Bürgerenergiegesellschaften vor Ort scheint kein Thema für die Söder-Regierung zu sein, so Stümpfig. 

Neben dem oft fehlenden Netzanschlußmöglichkeiten aufgrund des verschleppten Netzausbaus durch die Staatsregierung ist vor allem der Interessensausgleich zwischen Windkraft und Militär ein großes Problem. Meine Anfrage ergab, dass über 200 Projekte mit rund 800 möglichen Windkraftanlagen über die letzten Jahre als Konfliktfälle aufgetreten sind. Nur für gut 300 Fälle konnte bislang eine Lösung gefunden werden. Die restlichen 500 Fälle sind ungelöst.  
“Die Staatsregierung hat viel zu wenig getan, um hier Lösungen zu finden. Es genügt nicht die ohnehin überlasteten Einzelkämpfer in den regionalen Planungsverbänden zusätzlich zu Militärkoordinatoren zu erklären und zu behaupten, sie würde sich um alle Einzelfälle kümmern. Hier braucht es eine tatkräftige, gezielte Konfliktlösung. Das fehlt komplett”, so Stümpfig.  

Die  Söder-Regierung fährt weiterhin in ihrem alten Fahrwasser und kommt einfach nicht aus dem Quark: Großes Ankündigen, kaum etwas umsetzen und am Ende alles noch verkomplizieren. Markus Söder kann einfach keine Energiewende. Wir haben zahlreiche Lösungen präsentiert, wie z.B. Netzverknüpfungspunkte besser zu nutzen, Bürgerbeteiligung zu erhöhen, Ausschreibungen in Staatsforsten umzugestalten oder eine Task-Force Windkraftausbau einzuführen mit Schwerpunkt Netzproblematik und Militär. Alles wurde abgelehnt von CSU und FW. Aber diese Probleme müssen endlich angepackt werden. Die Windkraft hat in Bayern ein enormes Potential für sauberen und günstigen Strom und zur wichtigen Ergänzung des Solarstromproduktion. Dies weiter zu blockieren, schadet unserer Wirtschaft, erhöht die Strompreise und ist fatal für unser Klima, so Stümpfig. 

Hintergrund:

Bayern erreicht bei den Genehmigungen bei weitem nicht die Dynamik wie in anderen Bundesländern: 

Schriftliche Anfrage
240801_SAN_Windkraft_2024.pdf
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