Schriftliche Anfragen

Nach § 71 und 72 BayLT GeschO der Geschäftsordnung haben Abgeordnete die Möglichkeit Anfrage an die bayeriche Staatsregierung stellen. Die Schriftliche Anfrage darf höchstens aus acht Fragen bestehen, die sich jeweils in maximal drei Teilfragen untergliedern dürfen (insgesamt also 24 Einzelfragen). Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten. 

Die Schriftliche Anfrage muss sich auf Angelegenheiten beschränken, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und soll grundsätzlich nur Fragen an ein Ressort beinhalten.

Schriftliche Anfragen werden der Staatsregierung zur Beantwortung elektronisch übermittelt. Ist die Antwort der Staatsregierung nicht binnen vier Wochen nach Zuleitung der Anfrage beim Landtag eingegangen (Fristverlängerungen auf Bitten der Staatsregierung möglich), steht es der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller frei, die Antwort entweder durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten monieren zu lassen oder die Schriftliche Anfrage zum nächsten Termin als Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung zu stellen. 

Schneckentempo ist einfach zu langsam

Das "Sonnenland Bayern" fristet ein Schattendasein: Über 96 % der staatlichen Dächer sind weiter ohne Solaranlagen - das Ausbautempo dort gleicht dem einer Schnecke - wir brauchen aber endlich einen Turbo.

Ausbau PV_Anlagen auf staatlichen Gebäuden im Schneckentempo: ©Foto:WGruber

Auf den 10.866 Gebäuden des Freistaats sind bis Ende 2021 nur 403 PV-Anlagen installiert worden:

  • Gerade einmal 3,7 % der staatlichen Gebäude haben somit eine PV Anlage.
  • 96,3 % haben also keine Solaranlage.
  • Die installierte Leistung ist mit 20.933 kWp zudem sehr niedrig. Wenn der Staat eine eigene Anlage installiert hat, dann eine sehr kleine. Im Durchschnitt gerade einmal 15 Kwp. 
Hausaufgaben nicht gemacht

Die Staatsregierung kann trotz ihres enormen Potenzials für Solarenergienutzung durch die fast 11.000 Gebäude nur lächerliche 2,1 % ihres Strombedarfs selbst decken. Dem staatlichen Stromverbrauch in Höhe von einer Milliarde Kilowattstunden stehen gerade einmal 21 Millionen Solarstromerzeugung gegenüber. 

Über 96 % der staatlichen Dächer haben immer noch keine Solaranlage. Das ist mehr als ein Armutszeugnis.

Neben den Dächern könnten auch die Fassaden oder die Parkplätze gut genutzt werden. Aber hier ist praktisch totale Fehlanzeige. Es gibt nur 18 staatliche Fassadenanlagen und keine einzige Anlage auf einem Parkplatz. 

Seit dem Jahr 2000 wurden 1.600 staatliche Neubauten errichtet. Nur bei 15 % der neuen Gebäude wurden Solaranlage installiert. Selbst bei den Neubauten blieben also 85 % ohne Solaranlage.

Bei den staatlichen PV-Anlagen geht es extrem langsam vorwärts: 5000 kWp in 20 Jahren. Das entspricht einer einzigen mittelgroßen PV-Freiflächenanlage. Das ist wirklich mehr als lächerlich. 

Von wegen Vorbildfunktion

Die Vorbildfunktion wird von der Staatsregierung in puncto erneuerbare Energien in keinster Weise erfüllt. Sogar bei der leichtesten Aufgabe - nämlich Solaranlagen auf die Dächer zu schrauben - versagt die Staatsregierung auf ganzer Linie. Ministerpräsident Söder spricht öfter vom Sonnenland Bayern. Bei der Staatsregierung selbst ist von Sonnenland nichts zu spüren – sie fristet ein jämmerliches Schattendasein.

Das Ausbautempo bei Solaranlagen gleicht einer Schnecke – wir brauchen aber endlich den Turbo!

Meine Forderung: 1000 neue Anlagen auf den staatlichen Gebäuden pro Jahr bauen - das ist möglich und nicht zu viel verlangt.

Presseartikel dazu in pv magazine: Große Defizite bei Photovoltaik auf landeseigenen Dächern in Bayern

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