Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Windkraft
Ich frage die Staatsregierung:
Wann wird der vom Kabinett getroffene Beschluss in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten die 10H-Regelung aufzuheben, umgesetzt, wann ist eine Ausweitung des Windkümmerer-Programms vorgesehen, da derzeit viele Kommunen auf der Warteliste stehen und ist es geplant nach dem Vorbild des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie zu beauftragen, welche die geeigneten Flächen in den 18 Planungsregionen ermittelt, um eine Aufteilung der Flächenkontingente auf die Planungsverbände zu ermöglichen?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Am 28. Juni 2022 hat der Ministerrat entschieden, dass die Bayerische Bauordnung geändert wird. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde damit beauftragt, zum vorliegenden und vom Ministerrat gebilligten Gesetzentwurf die Verbändeanhörung durchzuführen. Diese Verbändeanhörung wurde mit Schreiben vom 29. Juni 2022 eingeleitet und dabei wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 14. Juli 2022 Stellung zu nehmen. Ebenso wurde der Gesetzentwurf auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht. Zudem ist der Gesetzentwurf nebst Verfahrensstand gemäß dem Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) über Web-Eula dem Landtag übermittelt worden.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist beabsichtigt, den Ministerrat baldmöglichst erneut mit der Sache zu befassen. Nach entsprechender Beschlussfassung im Ministerrat wird der Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet.
Das Nachfolgeprojekt des Windkümmerer-Projekts ist direkt im Anschluss an das zurzeit laufende Windkümmerer-Programm geplant, im Dezember 2022. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) steht aktuell den auf der Warteliste stehenden Kommunen für fachliche Fragestellungen jederzeit zur Verfügung.
Es ist unstrittig, dass in jeder Region Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt werden müssen, um den vom Bund vorgegebenen Flächenbeitragswert von 1,8 % der Landesfläche zu erreichen. Die Vergabe eines Gutachtens ist ein denkbarer Weg, um abzuklären, ob hierbei regional differenzierte Teilflächenziele geboten sind und – wenn ja – wie sich diese in den einzelnen Regionen darstellen.