Masterplan Geothermie
Ich frage die Staatsregierung,
in welcher Höhe sind Förderungen für Fernwärme-Verbundleitungen im Haushalt 2021 im Rahmen des Masterplans Geothermie eingeplant, ist eine Fündigkeitsversicherung für Geothermiebohrungen im Masterplan vorgesehen und wie hoch waren die durch-schnittlichen Einnahmen pro laufender Meter von Geothermie-Fernwärmeleitungen bei den bayrischen Staatsforsten in den letzten 10 Jahren?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Für die Umsetzung des Masterplans Geothermie sind im Haushaltsentwurf für 2021 Haushaltsmittel i.H.v. 2,5 Mio. € sowie Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 2,5 Mio. € eingestellt.
Eine Fündigkeitsversicherung für Geothermiebohrungen ist im Masterplan Geothermie nicht vorgesehen. Sowohl für Wärme- als auch für Stromprojekte gibt es Angebote der privaten Versicherungswirtschaft, die durch eine staatliche Fündigkeitsversicherung keine Chance am Markt hätten. In der Vergangenheit gab es in Bayern zum Teil auch nicht fündige Projekte, die zu Versicherungsfällen mit hohen Ausfallzahlungen führten. Aufgrund der zum Teil sehr hohen Fündigkeitsrisiken von Bohrprojekten und dem da-mit verbundenen Ausfallrisiko ist eine staatliche Fündigkeitsversicherung auch aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht opportun.
Wie hoch die durchschnittlichen Einnahmen pro laufender Meter von Geothermie-Fernwärmeleitungen bei den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) in den letzten 10 Jahren waren, bedarf einer eingehenden Prüfung und kann durch die BaySF auch auf Bitten der Staatsregierung in so kurzer Zeit nicht ausgewertet werden. Marktübliche Entgelte für Leitungsrechte liegen in Abhängigkeit der jeweilig betroffenen Grund-stückswerte in der Größenordnung von 0,25 bis 5 Euro pro Quadratmeter (nicht laufender Meter).