Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Grüner Gesetzentwurf zur klimagerechten Modernisierung der Wärmeversorgung und Gebäudeenergie in Bayern

Unter meiner Federführung haben wir Grüne einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Wärmegesetz eingereicht. Wir zeigen auf, wie die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude genutzt werden kann.

©Sharepic Grüne Fraktion Bayern
Grüne Wärmewende: Mit Gebäudesanierung zum 1,5 Grad-Ziel 

Unseren Gesetzentwurf für ein bayerisches Wärmegesetz haben wir gemeinsam mit Christian Maaß, Geschäftsführer des Hamburg-Institutes und ausgewiesener Experte im Bereich Wärme, erarbeitet. Wir zeigen auf, wie die große, bisher ungenutzte Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude genutzt werden kann, damit am Ende die Bewohner*innen, unsere Bausubstanz und der Klimaschutz profitieren.

Im Kampf für den Klimaschutz in Bayern schlummert im Bereich der Wärmeversorgung für Gebäude erhebliches Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasen und von Rohstoffen. Denn der Bereich Wärme ist in Bayern für 35 Prozent der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Der Freistaat Bayern verfügt hier über erhebliche Gesetzgebungskompetenzen, nutzt diese aber nicht. Das novellierte Klimagesetz der Staatsregierung enthält im Entwurf keinerlei konkrete Punkte zum Thema Gebäudesanierung, Wärmeplanung oder Anhebung der Sanierungsrate. Eine Wärmewende ist aber ein zwingender Bestandteil, um die bayerischen Klimaziele zu erreichen.  

Weitere Infos finden Sie auf meiner extra Seite zum Wärmegesetz

Der grüne Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 1. Dezember 2021, ab 14.00 Uhr, in erster Lesung behandelt.

→ Grüner Gesetzentwurf zur klimagerechten Modernisierung der Wärmeversorgung und Gebäudeenergie in Bayern

→ Über den Verlauf des Gesetzwentwurfs können Sie sich hier informieren

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