Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Klimagesetz der Söder Regierung – wirksamer Klimaschutz ist so nicht möglich

Die CSU/FW Staatsregierung hat klammheimlich die Änderung des bayrischen Klimagesetzes bekannt gegeben. Von der notwendigen Trendwende beim Klimaschutz bleibt die Staatsregierung aber meilenweit entfernt.

Bildquelle: KI generiert per DALL-E, Stand Oktober 2024

Gestern hat die CSU/FW Staatsregierung klammheimlich die Änderung des bayerischen Klimagesetzes bekannt gegeben – im Rahmen der Pressekonferenz zum Haushalt. Über 6 Monate nach der vollmundigen Ankündigung vom Ministerpräsident Markus Söder, dass eine Generalrenovierung notwendig sei. Von der notwendigen Trendwende beim Klimaschutz bleibt die Staatsregierung aber meilenweit entfernt – dieses Klimagesetz wird kaum etwas bewirken, lediglich kosmetische Anpassungen wurden vorgenommen.

Es werden zwar die am 21. Juli  von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Ziele von 65 % Reduktion bis 2030 und Klimaneutralität bis 2040 als Ziel festgelegt. In den folgenden Artikeln des Klimagesetzes wird diese Zielsetzung aber nur minimal mit Maßnahmen hinterlegt.

Das ist ein Minimalismus-Klimagesetz.

Wie sollen die selbstgesteckten CSU/FW Klima-Ziele von 7 % Einsparung pro Jahr erreicht werden? Darauf gibt es keine Antwort. Als einzig konkrete Maßnahme ist eine Solarpflicht auf neuen Gewerbe- und Industriehallen eingeführt. Diese einzige Maßnahme wird jetzt ohnehin durch den Bund eingeführt. Im Koalitionsvertrag heisst es: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden."

Bayern kann weit mehr ! Wir fordern, dass die Solarpflicht auf private Dächer und Parkplatzflächen ausgeweitet wird. BadenWürttemberg hat es vorgemacht. Einfach die PV Pflicht-Verordnung abschreiben: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/4_Klima/Klimaschutz/Klimaschutzgesetz/Photovoltaikpflicht-Verordnung-Baden-Wuerttemberg-barrierefrei.pdf

 

Ausbau der Erneuerbaren Energien - Fehlanreize

Ansonsten ist im Bereich Erneuerbare Energien nichts enthalten. 

Zu 10H, der Abstandsregelung für Windenergieanlagen, kein Satz. Die Windkraft bleibt mit der Beibehaltung von 10H ausgebremst. Kein Satz zur Landesplanung und Ausweisung von Flächen für Solarenergie und Wind im großen Stil. Wie sollen die Erneuerbaren Energien da Fahrt aufnehmen und die Stromlücke decken?

Die große Baustellen bei der Wärme werden nur mit einem einzigen Wort erwähnt. Nichts zur Geothermie, nichts zu Wärmeplanung oder zu Programmen für Gebäudesanierung.

Daseinsvorsorge?

Die Kommunen werden allein mit der Ankündigung auf Förderprogramme abgespeist. Nichts von einer Definition des Klimaschutzes als Daseinsvorsorge. Nicht einmal vor der eigenen Haustüre wird gekehrt.

Nur die unmittelbare Staatsverwaltung soll klimaneutral werden – das sind gerade einmal die Ministerien und Regierungen - der Großteil des öffentlichen Dienstes wird weitermachen wie bisher. 

Abgesehen von den allgemeinen Reduktionszielen bis 2030 und 2040 fehlt es im neuen Gesetz an Verbindlichkeiten. Es ist insgesamt Null Verbindlichkeit auch im neuen Gesetzesentwurf der Staatsregierung. Zum einen braucht es aber zusätzliche Zwischenziele und ein CO2-Budget, das den verbleibenden Handlungsspielraum absteckt. Zum anderen muss klar sein, welche Reduktionen in den einzelnen Sektoren erreicht werden sollen und wer dafür konkret die Verantwortung trägt bzw. was passiert, wenn diese Ziele nicht eingehalten werden. 

Wertvolle Zeit geht verloren

An einer einzigen Stelle wurde das Wort „soll“ durch „ist“ ersetzt. Ansonsten bleibt es weiter gespickt mit „kann“ und „soll“- Wörtern. Und das erste Mal soll im Jahr 2025 nachgeschaut werden, ob die Staatsregierung noch auf Kurs ist. Dann sind wieder wertvolle Jahre verloren gegangen und der Beitrag Bayerns zur Einhaltung des 1,5 °Grad Ziels ist in unerreichbarer Ferne. 

Nach den schrecklichen Ereignissen durch die Hochwasserkatastrophen im Juli 21, nach den klaren Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen, sieht die Staatsregierung noch immer keinen Anlass ambitionierter zu handeln! Das ist unglaublich. Gegen diese Untätigkeit und Verweigerung im Klimaschutz, gegen diese verantwortungslose Regierung werden wir ankämpfen – das werden wir so nicht akzeptieren! Bayern braucht jetzt eine Trendwende und ein wirksames Klimaschutzgesetz!

→ Eine Chronologie des bayerischen Klimaschutzgesetzes und meine Initiativen dazu können Sie hier nachlesen

→  Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 und die Änderungen vom 15.11.21

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