Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

„Klimaschutzgesetz: Wir haben vorgelegt“

Pressemitteilung: Grüner Gesetzentwurf wird am Donnerstag,den 8.7.21 im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags behandelt – ich kämpfe um jedes Zehntel Grad!

©Bild: Grüne Fraktion Bayern

München (7.7.21 /lmo). „Wir Grüne haben ein wirkungsvolles Klimaschutzgesetz vorgelegt, das im Gegensatz zum aktuellen Klimagesetz der Söder-Regierung auch im Einklang mit den Anforderungen des Grundgesetzes steht“, erklärt der Sprecher für Energie und Klimaschutz der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig. Am Donnerstag, 8.7.21, ab ca. 10.00 Uhr, wird der federführende Umweltausschuss des Bayerischen Landtags den Grünen Entwurf für ein Bayerisches Klimaschutzgesetz beraten. Dann sind es genau zehn Wochen, seit das Bundesverfassungsgericht das Bundesklimaschutzgesetz als in Teilen verfassungswidrig erklärt und Ministerpräsident Söder „noch am selben Tag eine Generalrenovierung angekündigt hat“, so Martin Stümpfig. „Bisher ist von dieser Generalrenovierung aber weder was zu sehen noch zu hören. Kein Gerüst, geschweige denn ein konkreter Gesetzesvorschlag.“

Das grüne Klimagesetz für Bayern zeigt den Weg für eine wirkungsvolle Klimaschutzpolitik in Bayern auf. Dreh- und Angelpunkt sind zwei Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts: Für den Klimaschutz ist es entscheidend, dass die Menge an noch erlaubten Emissionen begrenzt ist, um das 1,5°-Ziel zu erreichen und dass diese Menge gerecht verteilt werden muss – gerade auch im Hinblick auf zukünftige Generationen. Daraus ergibt sich für Bayern ein wissenschaftlich ermitteltes CO2-Budget. „Dieses CO2-Budget darf nur schonend aufgebraucht werden, damit die junge Generation noch Handlungsspielräume hat“, sagt Martin Stümpfig. „Darum wollen wir für konkrete Zeiträume und konkrete Bereiche – wie Verkehr, Wärme, Landwirtschaft – verbindliche Zielfestlegungen.“ 

Diese Verbindlichkeit wird auf drei verschiedenen Wegen hergestellt: durch einen Maßnahmenkatalog, der sich an den tatsächlichen Zielen orientiert, eine klare Ministerverantwortung für die jeweiligen Bereiche und ein zeitnahes Monitoring der Emissionsentwicklung, mit der entsprechenden Pflicht nachzubessern, wenn das Ziel absehbar verfehlt wird. Martin Stümpfig: „Wir Grüne kämpfen hier um jedes Zehntel Grad – und sprechen auch die heiklen Punkte an: mehr Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen, Schritte zur Dekarbonisierung des Wärmebereichs, eine neue Mobilitätspolitik und natürlich das anhaltende bayerische Desaster beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich.“

UpdateMein Kommentar zur Ablehnung im Umweltausschuss am 8.7.21 auf YouTube

Den kompletten Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen - Drucksache 18/16050 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode 

→ Das grüne Klimaschutz-Sofortprogramm finden Sie hier

→ Meine ausführlichen Infos über das Bayerischen Klimagesetz und unsere Initiativen dazu finden Sie hier

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