Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Dringlichkeitsantrag: Klimaschutz jetzt - Die Leerstellen der Klimapolitik endlich füllen

Wir brauchen ein Sofortprogramm: Anhebung der Ausbaupfade der erneuerbaren Energien, Aufhebung der 10H-Regelung, ausreichende Ausstattung der Regionalen Planungsverbände, Solarpflicht...

Erneuerbare Energien anschalten
©Foto: eigene Aufnahme

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Freistaat Bayern und auf allen anderen Ebenen dafür einzusetzen, die Lücken der bayerischen und deutschen Klimapolitik auf dem Weg zur Klimaneutralität endlich zu füllen. Hierfür soll umgehend ein Sofortprogramm aufgelegt werden, das mindestens folgende Punkte enthält:

  1. Die Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien werden angehoben und mit den Klimaschutzzielen in Einklang gebracht.
  2. Die 10H-Regelung wird umgehend in rechtskräftigen Vorranggebietender Regionalplanung sowie in grünen und gelben Gebieten gemäß Gebietskulisse Windkraft aufgehoben. Bis Jahresende wird die 10H-Regelung gänzlich aufgehoben und gleichzeitig werden die Regionalen Planungsverbände für eine fundierte Ausweisung von Vorranggebieten finanziell und personell ausreichend ausgestattet.
  3. Eine Solarpflicht für Neubauten, Bestandsgebäude und Parkplätze wird in Bayern schrittweise ab 2022 eingeführt. Die rechtlichen Grundlagen sind noch vor der Sommerpause zu schaffen. Eine ähnliche Regelung auf Bundesebene wird angestoßen.
  4. Der kommunale Finanzausgleich wird dahingehend reformiert, dass der ländliche Raum gestärkt wird, indem Kommunen mit einem hohen Anteil an Erneuerbarer Energien finanziell bessergestellt werden.

Begründung:

Sowohlauf Bundes- als auch Landesebene zeichnen sich verschärfte Klimaziele ab. Auf beiden Ebenen wird aber sträflich auf konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen verzichtet. Ein Sofortprogramm für echten Klimaschutz ist längst überfällig. Als tragende Säule muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien sofort verstärkt werden, wozu sich die Große Koalition bisher nicht durchringen konnte. Außerdem muss die Windenergie in Bayern wieder zum Leben erweckt werden. In einem ersten Schritt soll dabei auf bestehende Planungsgrundlagen zurückgegriffen werden. Um die Energiewende möglichst flächenschonend umzusetzen, sollen neue Gebäude und solche, die umfassend renoviert werden, automatisch mit Solartechnik bestückt werden. Schließlich soll ein neues Anreizprogramm geschaffen werden, um den Energiewende-Turbo im ländlichen Raum zu zünden. Kommunen, in denen überdurchschnittlich viel Erneuerbare Energien erzeugt werden, sollen einen spürbaren Bonus beim kommunalen Finanzausgleich erhalten.

Den Antrag können Sie hier als pdf laden

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen - Antragsnummer 18/16685

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