Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Antrag: Freiflächen-Photovoltaik in Landschaftsschutzgebieten mit Naturschutz vereinen und ermöglichen

Die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten scheitert in Bayern oftmals an restriktiven Rechtsverordnungen. Es braucht daher Öffnungsklauseln.

©Foto: Andreas Engl, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Rechtsverordnungen der Landschaftsschutzgebiete durch die zuständigen Naturschutzbehörden dahingehend angepasst werden, dass Öffnungsklauseln für Freiflächen-Photovoltaik unter Berücksichtigung Naturschutzrelevanter Aspekte eingeführt werden.

Begründung:

Die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten scheitert in Bayern oftmals an restriktiven Rechtsverordnungen der einzelnen Landschaftsschutzgebiete und deren Auslegung durch zuständige Behörden. Entsprechende Anträge werden in den meisten Fällen pauschal mit dem Hinweis „im Land- schaftsschutzgebiet nicht erlaubt“ abgelehnt. Diese pauschale Ablehnung ist jedoch unbegründet, da in vielen Fällen Anlagen errichtet werden könnten, die das Landschaftsbild kaum beeinträchtigen. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollten deshalb nach Einzelfallprüfungen, sofern das Schutzziel nicht verletzt wird, möglich werden. Darüber hinaus können Freiflächen-Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung naturschutzrelevanter Kriterien zu einer Verbesserung der ökologischen Vielfalt beitragen. Manche Kommunen, die einen hohen Anteil Landschaftsschutzgebiete an ihrer Gemarkungsfläche haben, können eine ausreichende Stromerzeugung nicht gewährleisten. Eine Änderung dieser restriktiven Regelung ist deshalb dringend geboten.

Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/25649 können Sie sich hier informieren

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