Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Antrag: Sauberes Wasser, saubere Energie – mit Freiflächen-Photovoltaik die Wasserqualität erhöhen

Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten können saubere Energie produzieren und die Qualität des Trinkwassers erhöhen. Dazu ist eine Abkehr von der restriktiven Genehmigungspraxis notwendig.

©Foto: Andreas Engl, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine grundsätzliche Überprüfung der Wasserschutzgebiete auf die Eignung für die Installation von Freiflächen-Photovoltaik durch die zuständigen Behörden einzuleiten.

Begründung:

Das Ziel dieser flächendeckenden Überprüfung ist die Ermittlung von geeigneten Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten und die Sensibilisierung der Genehmigungsbehörden für die daraus resultierenden Vorteile durch die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik. Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden bereits heute in Einzelfällen und unter Auflagen in bestimmten Zonen in Trinkwasserschutzgebieten genehmigt. Die Zone I des Wasserschutzgebietes ist dabei generell von Leitungsbau, Gebäuden, Trafostationen freizuhalten. In Zone II ist nach Einzelfall festzulegen, welche Bestanteile der Freiflächen-Photovoltaikanlagen dort gebaut werden. Die Trafostationen sollten z. B. in Zone III verlegt werden. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass durch die daraus resultierende extensive Nutzung der Flächen, der Nitrateintrag in das Grundwasser erheblich vermindert werden kann.

Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags in den Gremien 18/25572 können Sie sich hier informieren

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