Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Staatsregierung voll neben dem Plan

Mit jedem Jahr der Zielverfehlung wird es schwieriger das Gesamtziel „Klimaneutralität Bayern 2040“ zu erreichen. Eine Studie zeigt, die Staatsregierung ist nicht „on Track“.

CO2-Restbudget für Bayern ©Eigenes Schaubild

Die Staatsregierung möchte 5 Jahre schneller die Klimaneutralität erreichen als der Bund. Doch ein Ziel ausrufen bewirkt noch gar nichts. Sie muss es auch umsetzen und nicht nur mit dem Finger auf Berlin zeigen. Sie muss den Energieverbrauch deutlich reduzieren und den Zubau der erneuerbaren Energien anschieben.

Eine aktualisierte Studie zur Fortschrittskontrolle zur Erreichung der Bayerischen Klimaziele der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), zeigt die Defizite in ernüchternder Weise deutlich auf. Anhand von acht beispielhaft ausgewählten wichtigen Indikatoren für den Erfolg der Energiewende wurde überprüft, ob Bayern „on Track“ ist. Das Ergebnis ist für Expert*innen wenig überraschend. Die erforderlichen Transformationsraten wurden im Jahr 2021 bei weitem nicht erreicht:

Die Staatsregierung ist voll neben dem Plan:
  • Zubau Photovoltaikanlagen: ca. 40 % (1.300 anstatt 3.260 MW)
  • Zubau Windkraftanlagen: ca. 5 % (25 anstatt 530 MW)
  • Sanierung/Einbau Heizungsanlagen: ca. 50 % (60.000 anstatt 118.000 Heizungen)
  • Sanierungsrate Wohngebäude: ca. 40 % (27.000 anstatt 65.000 Gebäude)
  • Installation Großbatteriespeicher: ca. 2 % (14 anstatt 835 MWh)
  • Installation Großelektrolyseure: 0 % (notwendig: 125 Stück)
  • Zulassung Fahrzeuge mit nachhaltigem Antrieb: 13 % (56.000 anstatt 447.000)
  • Neue/ertüchtigte Umspannwerke: 16 % (9 anstatt 55)
Klimaschutz geht – aber es braucht Entschlossenheit und Überzeugung

Deshalb fordere ich die Staatsregierung auf: "Machen Sie über die Sommerpause eine Generalrenovierung dieses läppischen Entwurfes des Klimaschutzgesetzes. Bayern braucht endlich ein wirksames Gesetz. Das ist unsere Verantwortung für unsere Kinder und Kindeskinder!

→ Kurzstudie „Energiewende on Track?“ Fortschrittskontrolle zur Erreichung der bayerischen Klimaschutzziele

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