Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Rücknahme des Veto-Rechts zeigt Hilflosigkeit – Staatsregierung setzt fehlerhafte Energiepolitik fort

Der Murks in der bayerischen Energiepolitik geht weiter. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger hat die Abschaffung der "Kommunalklausel" verkündet, die bisher erforderte, dass Standortkommunen dem Bau von Windrädern in staatlichen Wäldern zustimmen mussten. Doch durch die Beschneidung der Mitsprache der Kommunen erreichen wir keine Akzeptanz und gefährden die Beteiligung der Bürger*innen. Stattdessen sollten wir zur Direktvergabe der Windkraftflächen an die Kommunen zurückkehren, die rechtlich möglich ist.

Bildquelle: Eigene Aufnahme

Bayerns Energieminister und Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) Hubert Aiwanger hat verkündet die "Kommunalklausel" abzuschaffen, die bisher erforderte, dass Standortkommunen dem Bau von Windrädern in staatlichen Wäldern zustimmen mussten. Diese Klausel fungierte de facto als Vetorecht für die Standortkommunen bei Windkraftprojekten in Staatsforsten. Die Abschaffung soll den Ausbau der Windenergie in Bayern vorantreiben.

Doch was beudetet das in der Praxis? Durch die Beschneidung von Mitsprache und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen erreichen wir keine Akzeptanz. Das Problem bei den bayerischen Staatsforsten sind die Ausschreibungen, die ich schon seit ihrer Einführung im Frühjahr 2023 kritisiere. Bis dahin sah die Regel Pachtverträge an die Kommunen vor. Dann hatte die jeweilige Kommune den Hut auf beim Auswahlverfahren, bei der Größe des Projektes und schließlich bei der Bürgerbeteiligung.

Eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung beginnt mit einer Verankerung und Zustimmung der Kommune. Das alles ist mit den Ausschreibungen bei den Staatsforsten seit Frühjahr 2023 nicht mehr möglich. Durch die Rücknahme des Vetorechts erreichen wir doch nur das Gegenteil. Der Murks der Staatsregierung bei der Energiepolitik setzt sich nur weiter fort. Was nötig ist, liegt doch auf der Hand: Wir müssen zurück zur Direktvergabe der Windkraftflächen der Staatsforsten an die Kommunen. Dies ist rechtlich möglich. Zudem muss endlich die 10 H Regel abgeschafft werden, da diese laut den Staatsforsten die Ausschreibungen notwendig macht. Außerdem brauchen wir eine breite Kampagne pro Windkraft durch die Staatsregierung und einen Abbau der teils irrsinnigen Bürokratie, wie die neuen Dichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten. Ich sage ganz klar ja zum Bürokratieabbau, aber nein zum Demokratieabbau.

 

Hintergrund: 

Wir, die Grüne Fraktion Bayern, haben ein zwei Kurzgutachten bei der Kanzlei Assmann/Peiffer in Auftrag gegeben, welches bestätigt, dass eine Direktvergabe statt Ausschreibungen für Windkraftflächen möglich ist. Daher fordern wir schon lange einen Stopp der Ausschreibungen. Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) besitzen große Flächen in Bayern, die ein hohes Potenzial für Windkraft bieten.

Seit über zehn Jahren haben die BaySF erfolgreich Standortsicherungs- und Pachtverträge mit Kommunen abgeschlossen, was zu einer hohen Akzeptanz der Projekte in der Region führte. Derzeit sind 140 Windkraftanlagen auf BaySF-Flächen in Betrieb oder Planung. Im Frühjahr 2023 wechselten die BaySF jedoch zu Ausschreibungen, wodurch die Kommunen weitgehend von der Projektentwicklung ausgeschlossen wurden.

Eine aktive Beteiligung der Kommunen und Bürger*innen ist entscheidend für den Erfolg solcher Projekte. Das zweite Gutachten von Assmann/Peiffer bestätigt, dass eine Rückkehr zur Direktvergabe rechtlich möglich und wettbewerbsneutral ist. Diese würde den Kommunen erlauben, über die Größe der Windparks, Pachtzahlungen und die Auswahl der Projektierer zu entscheiden, was die Akzeptanz und Verankerung der Projekte in den Kommunen stärkt.

 

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