Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Solarpaket I der Bundesregierung: Mehr Solarstrom und weniger Bürokratie

Kürzlich hat die Ampel-Regierung das Solarpaket I verabschiedet. Dieses soll vor allem den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen vereinfachen, ob Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Es zielt darauf ab, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen, um die ambitionierten Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Die neuen Regelungen reduzieren bürokratische Hürden und beschleunigen somit den Ausbau der Solarenergie. Das Gesetz trat am 16. Mai 2024 in Kraft.

 

Bildquelle: Eigene Aufnahme

Wesentliche Inhalte des Solarpakets 

- Erleichterungen für Balkonkraftwerke: Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht, zudem entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber. Mit dem Gesetz kommen noch einige Vereinfachungen hinzu: Zunächst sind leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt (Geräte mit einer installierten Leistung bis zu 2 Kilowatt) sowie ist eine Stromeinspeisung über die Steckdose nun möglich, was die Installation erheblich erleichtert. Außerdem haben neue Balkonkraftwerke keine Pflicht für einen digitalen Stromzähler. Übergangsweise können die alten Ferraris-Zähler weiterverwendet werden, die rückwärtslaufen, wenn Strom eingespeist wird. Dies reduziert die zu zahlende Strommenge für Verbraucher*innen. 

- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Damit Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom direkt nutzen können, wird die "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" eingeführt. Der Vermieter kann so sehr einfach den Strom seiner PV-Anlage auf dem Dach günstig an seine Mieter*innen weiterreichen – ohne weitere Lieferantenpflichten erfüllen zu müssen. Eine gemeinsame Anlage der Mietergemeinschaft ist ebenfalls einfach umsetzbar. Mieter*innen können zudem einen günstigen Ergänzungstarif für nicht durch PV-Dachstrom abgedeckten Strom abschließen. 

- Verbesserungen beim Mieterstrom: Auch in Zukunft wird Mieterstrom auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen gefördert, wenn der erzeugte Strom direkt verbraucht wird. Dabei können mehrere Anlagen zusammengefasst werden, was unverhältnismäßig technische Anforderungen vermeidet.  

- Unbürokratischer Ausbau großer PV-Anlagen: Anlagen über 100 kW sollen künftig Überschussmengen ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber abgeben. Hier profitieren vor allem Anlagebetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch und soll somit neue Motivation geben, PV auf großen Dächern zu installieren. Die Einspeisevergütung für Anlagen bis 750 kW wird angehoben und müssen sich künftig an Ausschreibungen beteiligen. Allerdings wird hier auch die Ausschreibungsmengen erhöht. 

- Nachhaltige Freiflächenanlagen: Solarenergie auf Agrarflächen (Agri-PV) und Parkplätzen soll weiter ausgebaut werden, um die Nutzung von Flächen zu optimieren. Daher sollen finanzielle Anreize wie bevorzugte Behandlung in Ausschreibungen und höhere Einspeisevergütungen solche Anlagen fördern. Gleichzeitig werden Naturschutzkriterien für neue PV-Freiflächen eingeführt, wobei Betreiber mindestens drei von fünf Mindestkriterien erfüllen müssen. Hier wird jedoch betont, dass strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz von dieser Regelung ausgenommen sind. 

 

Hintergrund und Ausbauziele 

Die Bundesregierung hat im August 2023 das Solarpaket I, ein Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften, initiiert. Dieses Gesetz, das nun vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, enthält Regelungen zur Batteriespeicherung, Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und einheitlichen technischen Anschlussbedingungen. Mit dem „Solarpaket I“ wird die Photovoltaik-Strategie in einem ersten Schritt umgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat diese Strategie unter Beteiligung der betroffenen Branchen, der Bundesländer und der Bundestagsfraktionen entwickelt und im Mai 2023 vorgestellt. 

Deutschland strebt bis 2045 Klimaneutralität an, mit einem treibhausgasfreien Stromsektor bis 2035. Das EEG 2023 hat die Ausbauziele für Solarenergie erhöht, und das Solarpaket I unterstützt diese durch diverse Maßnahmen. Bis 2030 sollen 215 GW Solarleistung dazukommen. 2023 wurden statt der geplanten 9 GW bereits 14,6 GW installiert. Bis 2026 sollen jährlich bis zu 22 GW hinzukommen, verteilt auf Freiflächen- und Dachanlagen.  

 

Mehr Informationen zu dem Solarpaket: 

Seite der Bundesregierung: Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Zusammenfassung des Solarpaket I 

 

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