Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Bürger und Kommunen an Windenergie beteiligen

Eine hohe Bürgerbeteiligung sichert die Akzeptanz für Windkraftanlagen und macht Bürgerinnen und Bürgern zu Gewinnern der Energiewende. Windkraftprojekte in den bayrischen Staatsforsten müssen hier Vorreiter sein.

Foto: Raphael Rother, Ansbach

Vorstellung Gutachten Staatsforsten und Windkraft

Eine hohe Bürgerbeteiligung sichert die Akzeptanz für Windkraftanlagen und macht Bürgerinnen und Bürgern zu Gewinnern der Energiewende. Die Staatsregierung und die bayr. Staatsforsten müssen hier bei den eigenen Windkraftprojekten mit gutem Beispiel vorangehen. Leider ist dies bis heute – auch wenn die Staatsforsten leichte Verbesserungen planen- nicht der Fall. Es hängt immer noch vom Willen des Gewinners der Ausschreibung ab, ob eine höhere Bürger und Kommunalbeteiligte umgesetzt wird oder es bei einer Minderheitsbeteiligung von 24,9 % bleibt.

Die Begrenzung der verbindlichen Beteiligung auf knapp 25 % begründen die Staatsforsten mit der marktbeherrschenden Stellung der bayr. Staatsforsten. Die grüne Landtagsfraktion hat zu dieser entscheidenden Frage ein Gutachten beauftragt von der Kanzlei Assmann/Peiffer. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass keine marktbeherrschende Stellung vorliegt und eine Beteiligung von 74,9 % bei den Ausschreibungen verbindlich eingefordert werden kann.

Die Staatsregierung muss die Energiewende in Bürgerhand endlich anpacken. Eine Minderheitsbeteiligung von 24,9 % ist nur eine billige Abspeisung für die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen in der Umgebung der Windräder. So gewinnt man keine Akzeptanz. Eine Beteiligung von 74,9 % ist möglich, wie unser Gutachten zeigt und muss jetzt auch verbindlich umgesetzt werden. Nur so ist garantiert, dass man nicht auf den guten Willen der Gewinner der Ausschreibung angewiesen ist und eine hohe Bürger Beteiligungen umgesetzt wird. Die Nachbesserungen der bayr. Staatsforste gehen in die richtige Richtung. Allerdings sind 16 Punkte als Bonus für Bürgerenergie bei 100 möglichen Punkten viel zu wenig. Die Pacht ist der Staatsregierung immer noch mehr als doppelt so viel wert, wie die Beteiligung der Bürger. Das darf nicht sein. Die Staatsregierung muss es endlich ernst meinen mit dem Ausbau der erneuerbaren und der Energiewende in Bürgerhand. Nur dann können die staatseigenen Flächen auch wirklich zu Vorzeigeflächen werden.

Gutachten der Kanzlei Assmann/Peiffer lesen