Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Anträge: Klimaneutrale Staatsministerien

Laut bayerischem Klimagesetz müssen die Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. Jedes Ministerium ist aufgerufen, die eigenen Emissionen zu reduzieren. Über den Stand dazu soll berichtet werden.

Bildquelle: KI generiert mit DALL-E, Stand Oktober 2024

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den entsprechenden Ausschüssen über die Treibhausgasemissionen der jeweiligen Bayerischen Staatsministerienzu berichten und hierbei die Emissionen im Bereich Strom, Wärme, Beschafffung und Mobilität aufzuzeigen. Zusätzlich ist zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Staatsministerien die Klimaneutralität erreichen wollen und mit welchen Projekten die derzeit noch emittierten Treibhausgasemissionen ausgeglichen werden sollen.

Begündung:

Das bayerische Klimagesetz schreibt in Artikel 3 vor, dass die Staatsministerien bis zum Jahr 2023 klimaneutral sein sollen. Jedes Ministerium ist deshalb aufgerufen, die eigenen Emissionen zu reduzieren und unvermeidbare Restemissionen auszugleichen. Die Staatsregierung hat die Fa. Future Camp beauftragt, bis zum 31.12.22 eine Starterbilanz vorzulegen. In den jeweiligen Ausschüssen sollen diese Bilanzen der Bayerisches Staatsministerien f und die Maßnahmen zum Erreichen der Treibhausgasneutralität vorgestellt werden.Zudem ist zu erläutern, auf welche Weise die unvermeidbaren Restemissionen ausgeglichen werden sollen.

In Verbindung stehende Artikel: