Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Antrag: Bericht zur Situation der unterirdischen Gasspeicherung in Bayern

Immer wieder lösen internationale Konflikte Debatten über die Erdgasversorgung aus. Gefüllte und zur Verfügung stehende Erdgasspeicher sichern im Moment unsere Energieversorgung.

Erdgasspeicher in Wolfsberg im Landkreis Ebersberg ©Foto:Eigene Aufnahme
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung schriftlich und mündlich einen Bericht zur Situation und Perspektive der unterirdischen Gasspeicherung in Bayern zu geben. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hat sich die Kapazität der Gasspeicher in Bayern in den letzten Jahren entwickelt (z. B. Zahlen für 2010, 2015 und 2020)?

  • Wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung der Kapazität der bayerischen Gasspeicher?

  • Wie haben sich die Füllstände der Gasspeicher in Bayern in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte monatlich kumuliert)?

  • Welche wesentlichen Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen genutzter oder ungenutzter Erdgasspeicher in Bayern haben sich in den vergangenen zehn Jahren ergeben?

  • Wie beurteilt die Staatsregierung die Änderungen der Eigentumsverhältnisse im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit Bayerns?

  • Sind nach Ansicht der Staatsregierung langfristig genügend Gasspeicherkapazitäten in Bayern gesichert, wenn nein, welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um ausreichende Speicherkapazitäten zu gewährleisten?

Begründung:

Mit dem beschlossenen Kohleausstieg steigt nicht nur die Bedeutung der Erneuerbaren Energien, sondern auch übergangsweise die Bedeutung von Erdgas. Damit geht auch die Bedeutung von unterirdischen Speichern einher. Interessant sind dabei insbesondere die zur Verfügung stehenden Kapazitäten, die Nutzung dieser Kapazitäten, deren Wirtschaftlichkeit und mit den Eigentumsverhältnissen ist natürlich auch die reale Verfügbarkeit der Speicher verbunden.

Immer wieder lösen internationale Konflikte Debatten über die Erdgasversorgung aus. Gefüllte und zur Verfügung stehende Erdgasspeicher können in diesen Situationen wichtige Bausteine sein, um die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, wenngleich die aktuellen Verwerfungen nicht aufgrund von Lieferengpässen entstanden sind, sondern durch Marktentwicklungen.

Anmerkung März 2022: Dieser Antrag wurde noch vor dem Russlandkrieg gestellt. Die Ereignisse nach dem 24.2.22 zeigen, wie dringend es ist, Vorsorge für eine sichere Energie zu treffen.

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