Bürgerenergiebeteiligung

Bürgerenergiegesetzes - Beteiligung bayerischer Bürger an der Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt – sie ist ein gesellschaftliches. Gerade in ländlichen Regionen, wo Windräder, Solarparks und Leitungen gebaut werden, brauchen wir Transparenz, Mitsprache und echte Teilhabe. Nur wenn die Menschen vor Ort mitgestalten und profitieren, entsteht die nötige Akzeptanz für eine klimafreundliche Zukunft und  können eine faire und effiziente Energiewende umsetzen.

Bürgerenergiebeteiligungsgesetz

Aus diesem Grund arbeiten wir schon im Landtag seit langem an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz [Verlinkung Artikel] für Bayern. Ein erster Entwurf wurde bereits vorgelegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie die Beteiligung von Bürger*innen gelingen kann: Mit flexiblen Beteiligungsmodellen, klaren Regeln und wenig Bürokratie wollen wir dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt – und die Energiewende gerecht und effizient umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam wird sie zum Erfolg.

Antrag: Volle Windkraft voraus - Das 2%-Ziel für erneuerbare und günstige Energie

Raus aus der Energiepreis-Spirale, Windkraft ausbauen, 10H abschaffen. Die Windkraft in Bayern ist am Boden! Der Freistaat braucht zwei Prozent seiner Landesfläche für eine sichere Energieversorgung.

Volle Kraft für die Windkraft ©Foto: OpenClipart-Vectors; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass die Windenergie unverzichtbar ist, um die heimische Industrie, den Mittelstand und die Menschen im Land zukunftsfähig mit Energie zu versorgen.

Die Staasregierung wird aufgefordert, die landesplanerischen Weichen zu stellen, damit

  • zwei Prozent der Landesfläche in den Regionalplänen zur Nutzung der Windenergie in Einklang mit Mensch und Natur ausgewiesen werden und

  • alle Regionalen Planungsverbände in die Lage versetzt werden, mit der Ausweisung unverzüglich zu beginnen bzw. diese wieder aufzunehmen und fortzuführen.

Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, die windkraftfreundlichen Pläne der Bundesregierung auf allen Ebenen zu unterstützen, die 10H-Regelung ersatzlos zu streichen, die regionalen Planungsverbände personell deutlich zu verstärken und die Kommunen durch mobile Genehmigungs- und unabhängige Akzeptanz-Teams zu entlasten.

Begründung:

Die Bundesregierung legt bei der Windenergie den Turbo ein. Keine Landesregierung kann sich mehr hinter einer Verhinderungsplanung verstecken. Der Landtag stärkt deshalb allen Menschen im Land den Rücken, die den Ausbau dieser klimafreundlichen Technologie voranbringen.

Das wichtigste Utensil ist dabei: Fläche. Wir benötigen zwei Prozent der Landesfläche für den Schutz unserer Lebensgrundlagen, für Wohlstand in allen Landesteilen und für eine wettbewerbsfähige Industrie.

Diese Fläche wird ausgewiesen von den Regionalen Planungsverbänden, die kommunal getragenen und in der Region verwurzelt sind. Hierfür werden die sie personell und finanziell ausreichend ausgestattet.

Zur Info: Was genau bedeutet 2 % der Landesfläche, hier sehr detailliert erklärt: https://sfv.de/was-bedeutet-zwei-prozent-der-landesflaeche

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