Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass die Windenergie unverzichtbar ist, um die heimische Industrie, den Mittelstand und die Menschen im Land zukunftsfähig mit Energie zu versorgen.
Die Staasregierung wird aufgefordert, die landesplanerischen Weichen zu stellen, damit
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zwei Prozent der Landesfläche in den Regionalplänen zur Nutzung der Windenergie in Einklang mit Mensch und Natur ausgewiesen werden und
- alle Regionalen Planungsverbände in die Lage versetzt werden, mit der Ausweisung unverzüglich zu beginnen bzw. diese wieder aufzunehmen und fortzuführen.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, die windkraftfreundlichen Pläne der Bundesregierung auf allen Ebenen zu unterstützen, die 10H-Regelung ersatzlos zu streichen, die regionalen Planungsverbände personell deutlich zu verstärken und die Kommunen durch mobile Genehmigungs- und unabhängige Akzeptanz-Teams zu entlasten.
Begründung:
Die Bundesregierung legt bei der Windenergie den Turbo ein. Keine Landesregierung kann sich mehr hinter einer Verhinderungsplanung verstecken. Der Landtag stärkt deshalb allen Menschen im Land den Rücken, die den Ausbau dieser klimafreundlichen Technologie voranbringen.
Das wichtigste Utensil ist dabei: Fläche. Wir benötigen zwei Prozent der Landesfläche für den Schutz unserer Lebensgrundlagen, für Wohlstand in allen Landesteilen und für eine wettbewerbsfähige Industrie.
Diese Fläche wird ausgewiesen von den Regionalen Planungsverbänden, die kommunal getragenen und in der Region verwurzelt sind. Hierfür werden die sie personell und finanziell ausreichend ausgestattet.
- Den Antrag können Sie hier als pdf laden
- Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen, Antrag 18/21295
- Meine Presseerklärung zum Thema
Zur Info: Was genau bedeutet 2 % der Landesfläche, hier sehr detailliert erklärt: https://sfv.de/was-bedeutet-zwei-prozent-der-landesflaeche