22.02.2021

Antrag: Für Wildbienen und Insekten – Insektenvernichtungsmittel in Schutzgebieten verbieten

In Bayern steht die Hälfte unserer Tierarten und auch die Hälfte unserer Pflanzenarten auf der roten Liste. Es wird höchste Zeit auf allen Ebenen den Artenschutz endlich zu stärken.
Biogasanlage
©Foto CC0:Myriams-Fotos; pixabay.com

Ein wichtiger Punkt:  Insektenvernichtungsmittel haben in Schutzgebieten aber wirklich gar nichts zu suchen! 

Meine Kollegin Gisela Sengl hat federführend für die Fraktion den Antrag erstellt: 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Insektenschutzgesetz des Bundesministeri- ums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu unterstützen und sich für so- fortige Maßnahmen zum Schutz der Wildbienen und Insekten einzusetzen, um den Ein- satz von Insektenvernichtungsmitteln in den Natura 2000-Schutzgebieten zu verbieten.

Begründung:

Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsarbeit von Tieren, allen voran von Insekten, beträgt im Mittel in Deutschland 3,8 Mrd. Euro pro Jahr. Ökologische Land- und Forstwirtschaft beweist seit Jahrzehnten, dass ein erfolgreiches Wirtschaften ohne den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden möglich ist.

Von den über 550 in Deutschland beheimateten Wildbienenarten sind laut Roter Liste mittlerweile 31 vom Aussterben bedroht, 197 gefährdet und 42 Arten stehen auf der Vorwarnliste. Wildbienen und Insekten sind für die Bestäubung vieler Blütenpflanzen überaus wichtig. Dementsprechend wirkt sich der Rückgang der Wildbienen- und Insektenpopulationen auch auf andere Arten und ganze Lebensgemeinschaften aus. Viele bedeutsame Nutzpflanzen sind auf Wildbienen als Pollenüberträger angewiesen. Und eine ganze Reihe anderer Tiere, wie zum Beispiel einige Schlupf- und Goldwespen, Käfer, Fliegen oder Vögel, sind auf Wildbienen spezialisiert. Mit den Wildbienen sterben auch sie.

Der Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz kann gelingen, wenn Wirtschaft, Konsumenten, Zivilgesellschaft und Politik Verantwortung übernehmen und handeln, um Wildbienen und Insekten zu schützen und den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen.

Es ist wichtig, den Einsatz von Insektenvernichtungsmitteln in Schutzgebieten endlich zu verbieten. Das von Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher- heit Svenja Schulze vorgestellte Insektenschutzgesetz geht in die richtige Richtung. Dieses Gesetz zu schwächen, wie es die Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anstrebt, schadet Wildbienen und Insekten und ist zudem kontraproduktiv, da Bayern selbst angekündigt hat, den Pestizideinsatz bis 2028 halbieren zu wollen. Zu den Pestiziden zählen Pflanzenvernichtungsmittel (Herbizide), Mittel gegen Pilzkrank- heiten (Fungizide) und eben auch Insektenvernichtungsmittel (Insektizide).

In Bayern haben wir 801 300 ha Natura 2000-Flächen. Davon sind 244 000 ha in den Staatsforsten. Weiterhin muss man Ammersee, Starnberger See und Chiemsee sowie die Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels abziehen, die vollständig unter Schutz stehen. Wie viel landwirtschaftliche Fläche in Bayern tatsächlich durch ein Verbot von Insektenvernichtungsmitteln in Schutzgebieten betroffen ist, wird aktuell mit ei- ner Schriftlichen Anfrage an die Staatsregierung erfragt.

→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Antragsnummer 18/13822 verfolgen

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