Nach EU-Entscheidung: Jetzt nationales Glyphosat-Verbot durchsetzen!

Nach dem Alleingang des CSU-Landwirtschaftsministers Schmidt bei der neuerlichen Zulassung des Ackergiftes Glyphosat, stellen die Landtags-Grünen klare Forderungen an die CSU-Regierung.

 

©Bild: Grüne Fraktion Bayern

Das Votum Deutschlands war das unrühmliche Zünglein an der Waage. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat gegen alle Regeln der Regierungszusammenarbeit verstoßen, denn die ebenso zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) war weiterhin gegen eine Zulassung des Ackergifts.

In den teils hilflosen Rechtfertigungsversuchen hat der Minister angekündigt, sich national für einen restriktiven Umgang mit Glyphosat einzusetzen. Beim Wort genommen, müsste und könnte die CSU sofort handeln!

Nationales Glyphosat-Verbot

In einem Dringlichkeitsantrag fordern wir deshalb den Einsatz der CSU-Regierung für ein nationales Verbot von Glyphosat. Denn diese Entscheidung kann jedes EU-Mitglied eigenständig treffen. Beispielsweise hat Frankreich ein Verbot binnen drei Jahren schon angekündigt.

Die einsame Entscheidung des CSU-Landwirtschaftsministers ist ein demokratischer Skandal. Vier Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger, die gegen Glyphosat ihre Stimme erhoben haben, wurden ignoriert. 

CSU für Bayer - statt für Bayern

Umwelt- und Verbraucherschutz wurden mit Füßen getreten. Für die CSU zählen offensichtlich einzig und allein die Interessen des Weltkonzerns Bayer und nicht die der Bayerinnen und Bayern. (Anmerkung: Bayer steht derzeit vor der Übernahme des Glyphosat-Herstellers Monsanto; eine kartellrechtliche Prüfung steht jedoch noch aus)


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Wirtschaft

Im ständigem Austausch mit den Unternehmer*innen in Bayern erfahre ich welche Fragen, Anregungen und Wünsche an die Politik gestellt werden und wie wir sie unterstützen können.

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Ich bin in Feuchtwangen, im Landkreis Ansbach aufgewachsen – hier bin ich verwurzelt, hier achte ich darauf, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landtag vertreten sind .

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