Integration darf nicht nach Kassenlage finanziert werden!

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Das Sozialministerium beabsichtigt, ab dem 01. Januar 2018 eine neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) in Kraft zu setzen.

Die Richtlinie sieht u. a. vor, die bislang getrennten Beratungsbereiche zusammenzulegen und aus einem gemeinsamen Budget zu finanzieren. Grundlage für die Budgetbemessung sollen nach dem Willen des Sozialministeriums die Zahlen aus dem Ausländerzentralregister sein. In diesem Register – einer im Prinzip großen Datenbank – werden alle in Deutschland lebenden Ausländer und Ausländerinnen erfasst; der Datenbestand ist häufig nicht aktuell.

Bei den Trägern der bisherigen Asylberatung hat diese geplante Änderung für große Verunsicherung gesorgt. Auch wir haben die Befürchtung, dass die bisherige flächendeckende Infrastruktur im Bereich der Asylsozialberatung durch die neuen Fördermodalitäten gefährdet wird.

In der bisherigen Form schafft diese BIR große Unsicherheiten, weil sie weder den zukünftigen Stellenschlüssel regelt noch festlegt, wer künftig für welche Aufgaben zuständig ist. Außerdem steht nicht fest, wie viel Budget für die Beratungen zur Verfügung steht. Mittelkürzungen sind zu befürchten.

Wir sind uns mit den Trägern der Asylsozialhilfe einig darin, dass die Kennzahlen über die Zuwanderung aus dem Ausländerzentralregister als Bemessungsgrundlage für die regionale Verteilung der Fördermittel völlig ungeeignet sind. Allein die Gesamtzahlen der in einer Stadt oder einem Landkreis lebenden Ausländer lassen doch keine Rückschlüsse zu auf den tatsächlichen Beratungsbedarf einzelner Personen oder Gruppen. In diesem Register sind auch ausländische Hochschulprofessoren oder Mitarbeiter internationaler Konzerne erfasst, die ja keinerlei Beratungsbedarf haben. Außerdem sind sich Experten einig darin, dass die Angaben dieses Registers nur in unzureichender Qualität vorliegen.

Wir fordern ausdrücklich, dass bei einem so zentralen und komplexen Thema wie der Integration Änderungen nicht im Schnellschussverfahren durchgedrückt werden können. Sehr bedauerlich ist, dass auch in der neuen Richtlinie kein Rechtsanspruch auf Förderung der Beratungsangebote besteht, das wird gleich am Anfang der BIR zum Ausdruck gebracht und dabei auf die jeweilige Kassenlage verwiesen.

Es ist dringend erforderlich, dass über das ganze Verfahren mit den Trägern der Freien Wohlfahrtshilfe Caritas, Innere Mission, Diakonie ausführlich diskutiert wird. Das ist bisher nicht passiert. Deren breiter Erfahrungsschatz muss hier berücksichtigt werden. Ohne diese Diskussion sind spätere Probleme bereits jetzt vorhersehbar. Die Erfahrungen haben doch gezeigt: Je besser die Integration von Flüchtlingen gelingt, umso nachhaltiger werden später die sozialen Sicherungssysteme entlastet.

Lesen Sie hier unseren grünen Dringlichkeitsantrag vom 27.09.2017

Und hier der Link zum Entwurf des Sozialministeriums.


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