Familiennachzug als Integrationsmotor

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Familiennachzug ist Grundvoraussetzung für Integration. Zu uns geflüchtete Menschen können weder in Sprach- und Integrationskursen geschweige denn im Berufsalltag die von ihnen geforderte Leistung erbringen, wenn sie tagtäglich um das Wohl ihrer Familie, insbesondere ihrer Kinder in den Kriegs- und Krisengebieten Syriens und Irak bangen müssen. Zudem: Die Familie steht unter dem Schutz unserer Verfassung, der Staat muss Familien achten und darf Familien nicht absichtlich trennen. Ihre Familienangehörigen bedeuten den Geflüchteten in Deutschland sehr viel. Die Abwesenheit von Eltern, Ehepartnern und Ehepartnerinnen oder Kindern destabilisiert Menschen und behindert das Ankommen und eine wirkungsvolle Integration in Deutschland. Wer hier in ständiger Angst um die Angehörigen lebt, kann sich nur teilweise auf  Integration einlassen.

Entgegen wilder Schätzungen und maßloser Übertreibungen haben laut Angaben des Auswärtigen Amts 70.000 Familienangehörige von anerkannten syrischen und irakischen Flüchtlingen in deutschen Botschaften Visa beantragt. Von Anfang 2015 bis Mitte 2017 hat das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben rund 102.000 Syrern Visa zum Nachzug erteilt. Die aktuellen Zahlen belegen, dass weitaus weniger Menschen überhaupt den Familiennachzug in Anspruch nehmen können oder wollen.

„Statt weiter den Familiennachzug einzuschränken, sollten die bürokratischen Hemmnisse des Familiennachzugs, wo immer möglich, beseitigt werden. So haben 4.560 Geflüchtete, die im Rahmen der Dubliner Übereinkommen behandelt werden, in Griechenland einen Antrag auf Familiennachzug gestellt. Von diesen sind aber bislang nur 221 nach Deutschland überstellt worden, weil es eine Vereinbarung zwischen Griechenland und Deutschland gibt, monatlich nur 70 nachziehen zu lassen. Hier werden Familien ohne Not über Jahre getrennt“, kritisiert meine Kollegin Christl Kamm.


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