Die neue Nachricht:
Deutschland und Österreich haben sich darauf geeinigt, dass ab 1. Oktober 2018 nur noch so viel Strom zwischen Deutschland und Österreich gehandelt werden darf, wie tatsächlich an Übertragungskapazitäten an der deutsch-österreichischen Grenze vorhanden ist. Damit werden Stromgeschäfte, die manchmal bis über 10 GW abgeschlossen wurden, auf 4,9 GW beschränkt.
Der Hintergrund:
Aktuell herrscht eine verrückte Situation: Deutschland und Österreich bilden seit 2012 eine Strompreiszone. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen kann innerhalb dieser Strompreiszone Strom gehandelt werden, ohne Rücksicht darauf, ob der Strom auch transportiert werden kann. Darum kann in windreichen Zeiten Strom billigst in Schleswig-Holstein von einem österreichischen Stromhändler eingekauft werden – auch wenn die dafür nötigen Leitungen nicht zur Verfügung stehen.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind per Gesetz dazu verpflichtet, dieses Stromgeschäft zu ermöglichen. Wenn der Strom nicht transportiert werden kann, kann der Übertragungsnetzbetreiber Reservekraftwerke (z.B. in Österreich) zur Stromproduktion auffordern – und das kann auch ein altes Ölkraftwerk sein.
Konsequenzen auf der ökologischen Ebene: Windräder werden abgeregelt und fossile Kraftwerke angeworfen. – Unnötige CO2-Emissionen!
Konsequenzen auf der wirtschaftlichen Ebene: Windräder bekommen den vereinbarten Preis, der Stromhändler bekommt den vereinbarten Preis, die fossilen Kraftwerke bekommen eine Art Aufwandsentschädigung. Diese wird aber auf alle Stromkunden umgelegt, auch auf die Millionen Menschen, die mit dem Geschäft nicht das Geringste zu tun haben. – Unnötige Stromkosten!
Fazit:
Es ist gut so, dass die Bundesnetzagentur diesen Unfug eindämmt. Es ist absurd, dass Strom bisher gehandelt werden kann, ohne zu wissen, ob er transportiert werden kann, und andere dafür die Kosten tragen müssen.