Dringlichkeitsantrag: Pariser Klimaabkommen umsetzen: Kohleausstieg zügig einleiten

Die Staatsregierung soll sich für den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland einsetzen. Um die Klimaziele für 2020 einzuhalten, ist eine kurzfristige Stilllegung von Kraftwerksüberkapazitäten im Braunkohlebereich erforderlich. Der Kohleausstieg soll dabei sozialverträglich abgewickelt werden.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen für den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland einzusetzen. Grundlage des Kohleausstiegs soll ein Treibhausgasemissionsbudget sein, dass sich aus der 1,5 °-Zielsetzung des Pariser Klimaabkommens ergibt.

Um dieses Budget einerseits möglichst sozialverträglich und stromwirtschaftlich sinnvoll einzusetzen und andererseits die Klimaziele für 2020 einzuhalten, ist eine kurzfristige Stilllegung von Kraftwerksüberkapazitäten im Braunkohlebereich erforderlich.

Begründung:

Nach Berechnungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen darf Deutschland im Stromsektor noch maximal 800 bis 3000 Millionen Tonnen CO2 emittieren. Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich, je nachdem ob das 1,5 ° Grad Ziel oder das 2,0 °Grad Ziel zu Grunde gelegt wird. Für die Brückentechnologie Gaskraft sollten nach Berechnungen des SRU dabei noch 300 - 1000 Millionen Tonnen CO2 als Budget reserviert werden. Das heißt, dass die Kohleverstromung noch ein Budget von 500 - 2000 Mio. Tonnen hat.

Durch die Kohleverstromung werden in Deutschland ungefähr 250 Millionen Tonnen pro Jahr emittiert. Das Budget von 500 Millionen Tonnen wäre somit bei Fortführung der derzeitigen Kohleverstromung nach bereits zwei Jahren verbraucht. Auch im „2°Grad Szenario“ wären die 2000 Millionen Tonnen nach 8 Jahren bereits aufgebraucht.

Sowohl zur Erreichung der deutschen Klimaziele für 2020 (40%-Reduktion) als auch
für den geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung ist eine rasche Stilllegung von Braunkohlekraftwerken umzusetzen. Die seit Jahren steigenden Exporte dreckigen Kohlestroms in die Nachbarländer zeigen deutlich die vorhandenen Kraftwerksüberkapazitäten in Deutschland auf.

Es ist deshalb wichtig, dass 2018 eine Entscheidung über den geregelten Ausstieg aus der Kohleverstromung erfolgt. Der Freistaat Bayern kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Es ist sinnvoll, dieses Budget nicht innerhalb kurzer Zeit auszuschöpfen, sondern einen möglichst geordneten Übergang mit diesem Budget zu gestalten. Dazu ist es sinnvoll, die aktuell vorhandenen Kraftwerksüberkapazitäten kurzfristig aus dem Markt zu nehmen um die Kraftwerkskapazitäten, die während des forcierten Ausbaus der erneuerbaren Energien noch gebraucht werden, länger nutzen zu können.

Damit kann der Kohleausstieg auch sozialverträglicher abgewickelt werden, weil der Personalabbau und der Aufbau neuer Beschäftigungsmöglichkeiten nicht abrupt erfolgt.

Den Antrag lesen Sie hier

DenVerlauf des Antrags 17/18863 können Sie hier verfolgen

Meine Rede im Landtag 

 


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