Antrag 17/12131 vom 29.6.2016: Änderung des Wassergesetzes; Verbot von konventionellem und unkonventionellem Fracking sowie von Erprobungsbohrungen.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert das bayerische Wassergesetz so zu ändern, dass unkonventionelles und konventionelles Fracking auf Kohlenwasserstoffe unter Einbeziehung von Erprobungsbohrungen zur Erforschung von Fracking auf Kohlenwasserstoffen untersagt wird.
Begründung:
Der Entwurf des Wasserhaushaltsgesetzes zur Regelung des Fracking auf Kohlenwasserstoffe erlaubt neben dem "konventionellen" Fracking auch Erprobungsmaßnahmen mit dem Zweck, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Diese Erprobungsmaßnahmen dürfen dann auch zu kommerziellen Zwecken weiterbetrieben werden. Diese Erprobungsmaßnahmen müssen zwar durch die Landesbehörden genehmigt werden, sind aber auch in Bayern nicht ausgeschlossen. Um hier klar den Wunsch der Staatsregierung, des bayerischen Parlamentes und der bayerischen Bevölkerung nach einem Verbot des Frackings auf Kohlenwasserstoffe Ausdruck zu verleihen, sollen deshalb im bayerischen Wassergesetz klare Vorgaben formuliert werden, die ein Fracking auf Kohlenwasserstoffe in Bayern ausschließen.
Den Antrag können Sie hier lesen.
Der Antrag wurde am 29.6.16 im Plenum des Landtags abgelehnt.
Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/12131 nachverfolgen