Antrag:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen für die unverzügliche Einführung eines erfolgreichen Mieterstromgesetzes einzusetzen. Dabei sollen folgende Aspekte besonders berücksichtigt werden:
- Befreiung von Lieferantenpflichten für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp
- Ausweitung des räumlichen Zusammenhangs auf benachbarte Häusergruppen
- Abschaffung der förderfähigen Obergrenze von 100 kWp
- Gewährleistung von bestehenden Steuerprivilegien der Wohnungsunternehmen auch mit dem gewerblichen Betrieb von Photovoltaikanlagen
- Zulassung des Summenzählermodells zur Abrechnung bei Mieterstrommodellen anstelle von verpflichtender Umrüstung auf Smart-Meter-Systeme
Begründung:
Eine erfolgreiche Energiewende ist der Garant für effektiven Klimaschutz. Durch diverse Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene ist die Energiewende aber ins Stocken geraten. Gerade der Ausbau der Photovoltaik ist in der Vergangenheit massiv gestört worden. Es ist höchste Zeit, hier gegenzusteuern. Die Initiative der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Mieterstrom kommt spät, weist aber in die richtige Richtung. Trotzdem enthält der Vorschlag einige Fallstricke, die in ihrer jetzigen Form den Erfolg eines solchen Gesetzes verhindern würden.
Die geplante Gleichbehandlung von Kleinstprojekten und großen Energieversorgern führt zu einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand. Durch die Einführung einer Bagatellgrenze für Anlagen bis zu 10kWp sollen bestimmte Meldungs- und Mitteilungspflichten entfallen. Im Sinne einer effizienten Nutzung von Solarstrom und einer Steigerung der Eigenverbrauchsquote sollen zudem auch Projekte innerhalb benachbarter Gebäudeeinheiten gefördert werden, solange der Stromaustausch nicht über das öffentliche Netz erfolgt. In diesem Zusammenhang sollen auch größere Projekte über 100 kWp gefördert werden.
Eine Reform des Körperschafts- und Gewerbesteuergesetzes soll sichergestellt werden, dass Wohnungsunternehmen weiterhin steuerbefreit bleiben, unabhängig davon, ob sie eine Photovoltaikanlage betreiben, die nach dem Mieterstromgesetz gefördert wird.
Um Mieterstromprojekte unkompliziert und schnell auf den Weg zu bringen sollen keine übertriebenen Anforderungen an den Betrieb der Messstellen gestellt werden. Eine verpflichtende Umstellung auf Smart-Meter-Systeme auch für Unterzähler von Wohnparteien, die keine Versorgung durch eine Mieterstromanlage wünschen, würde zu unkalkulierbaren Kosten führen und den Betrieb an sich unrentabel machen.
<link https: www.bayern.landtag.de dokumente drucksachen _blank external link in new>Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/16319
Anmerkung: am 21.5.2015 wurde ein Antrag zum gleichen Thema gestellt: 17/724