Die Landtags-Grünen verwahren sich strikt gegen den jüngsten <link file:15773 _blank file>Drohbrief des CSU-Sozialministeriums an die Träger der Asylsozialberatung. Maulkörbe in der Beratungsarbeit sind nicht hinnehmbar. Im Gegenteil, die Einrichtungen haben sogar die Pflicht, Betroffenen umfassende Hilfestellung zu geben.
Mit Schreiben vom 06. März 2017 wendet sich das Ministerium an alle Träger der Asylsozialberatung in Bayern. Mit Bezug auf die „Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern“ wird in dem Schreiben kritisiert, dass es: "… nicht vereinbar ist …, wenn wie jüngst vorgekommen einzelne Mitarbeiter der Asylsozialberatungsstellen Hinweise des Bayerischen Flüchtlingsrats, wie Betroffene sich bevorstehenden Abschiebungen entziehen können bzw. wie und welche weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können, kommunizieren ... Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall bei einer dem Förderzweck nicht entsprechenden Mittelverwendung ein Widerruf der entsprechenden Verwaltungsakte in Betracht kommt."
Insbesondere bei der momentanen Lage in Afghanistan ist es angebracht, die Flüchtlinge auf die Möglichkeit eines Folgeantrags hinzuweisen. Denn alte Entscheidungen des BAMF können durch die gravierenden Änderungen im Heimatland inzwischen überholt sein. Die Drohungen des CSU-Sozialministeriums, Fördermittel zu kürzen, ist ein Versuch, AsylsozialarbeiterInnen an ihrer Arbeit zu hindern.
Die Landtagsgrünen fordern die CSU-Ministerin auf, ihr Schreiben umgehend zurückziehen.
Dazu werden wir einen Antrag im Bayerischen Landtag einbringen.