Antrag: Innenentwicklung vor Außenentwicklung - Grundsteuer ergänzen – Flächenverbrauch vermeiden

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch eine neue Komponente im Grundsteuergesetz erreicht werden. Dadurch sollen Grundstücke effizenter genutzt werden und Baulücken geschlossen werden.

©foto:caropat; picabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Grundsteuergesetz um eine neue Komponente zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu ergänzen. Neben der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, einen zusätzlichen Hebesatz für unbebaute Grundstücke und leer stehende Gebäude festzulegen. Dieses Hebesatzrecht wird auf den bauplanungsrechtlichen Innenbereich beschränkt. Art. 25 Abs. 4 des Grundsteuergesetzes ist entsprechend zu ergänzen.

Begründung:

Die Grundsteuer ist für das kommunale Steueraufkommen wichtig, sie macht einen Anteil von rund 14 Prozent der Steuereinnahmen aus. Die Gesetzgebung findet auf Bundesebene statt, somit ist die Besteuerungsgrundlage überall gleich. Die Gesamthöhe des Beitrags kann die Kommune jedoch durch einen individuellen Hebesatz anpassen. Das soll auch so bleiben. Mit der beantragten Ergänzung könnte die Grundsteuer in Sachen Flächenverbrauch zusätzlich eine positive Lenkungswirkung bekommen. Die bisherige Besteuerung der Bebauung bietet keinen Anreiz, Baulücken im Innenstadtbereich zu schließen, Grundstücke in Innenstädten möglichst effizient zu nutzen und nachzuverdichten, da kostengünstigere Grundstücke am Stadtrand lukrativer erscheinen. Eine Lösung für dieses Problem ist die Ergänzung des Grundsteuergesetzes um eine neue Komponente. Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, innerstädtische Grundstücke, die für eine Bebauung vorgesehen sind, aber brach liegen, höher zu besteuern. Das Gleiche gilt für leer stehende Wohngebäude. Damit wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, diese Grundstücke oder leer stehenden Gebäude für Wohnzwecke zu bebauen oder zu nutzen. Die andernfalls notwendige Ausweisung zusätzlicher Bauflächen im Außenbereich kann damit zumindest reduziert werden. Das spekulative Zurückhalten von Immobilien wird dadurch teurer, der Grundstücksmarkt kommt in Schwung und Investitionsanreize zur Deckung des wachsenden Wohnraumbedarfs wachsen. Diese neue Komponente der Grundsteuer ist verwaltungstechnisch leicht umsetzbar und investitionsfreundlich.

Den Antrag lesen Sie hier

Über den Verlauf des Antrags können Sie sich hier informieren unter Eingabe von 17/15742


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