Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine verstärkte Förderung von kleinen und dezentralen Biogasanlagen nach den folgenden Maßgaben einzusetzen:
- Biogasanlagen mit einer Leistung bis 75 kW und einem Gülleanteil von mindestens 80 Prozent sowie einer sichergestellten Wärmenutzung von mindestens 80 Prozent sind über das derzeit bestehende Maß hinaus zu fördern. Sie erhalten eine auskömmliche Vergütung nach dem Fördermecha- nismus des heutigen EEG.
- Zusätzlich sollen diese Anlagen nicht mehr nach der installierten Leistung, sondern nach der Höchstbemessungsleistung eingestuft werden, um eine Flexibilisierung sicherzustellen. Gleichzeitig wird die Staatsregierung aufgefordert, sich für den Erhalt der heute installierten Leistung in Be- standsanlagen nach den folgenden Maßgaben einzusetzen:
- Bis Ende 2016 wird ein Konzept entwickelt, durch welches die bestehenden Anlagen eine für den weiteren Betrieb auskömmliche Vergütung erhalten.
- Es können dabei nur Anlagen weiter gefördert werden, die flexibel eingesetzt werden, Sonnen- und Windenergie sinnvoll ergänzen und fossile Kraft- werke ersetzen.
- Es können nur Anlagen weiter gefördert werden, die die technischen und baulichen Anforderungen für eine sichere und umweltschonende Betriebsfüh- rung erfüllen, wobei der Zustand der Anlage regelmäßig behördlich kontrolliert werden muss.
- Es können nur Anlagen weiter gefördert werden, die in Bezug auf Einsatzstoffe einen maximalen Maiseinsatz von 60 Prozent nicht überschreiten. Zusätzlich wird die Staatsregierung aufgefordert, die Forschung über alternative Energiepflanzen in Bayern zu intensivieren, um langfristig den Einsatz von Mais in Biogasanlagen zu minimieren.
Hier den kompletten Antrag lesen.
Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss am 18.2.16 abgelehnt.