10H-Regel auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter

Pressemitteilung: Die Staatsregierung liefert keine Sachargumente für die umstrittene 10H-Regelung. Laut Landtagsabgeordneten Martin Stümpfig geht es der Regierung nur darum, die Windkraft zu verhindern.

Bild: pixabay.de

Die Landtagsfraktionen von GRÜNEN und Freien Wählern zeigen sich zufrieden mit der heutigen Verhandlung ihrer gemeinsam eingereichten Klage gegen die sogenannten 10H-Regelung vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Die Klagevertreter der CSU-Regierung konnten nach Ansicht von Thorsten Glauber, energiepolitischer Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion, und seines Kollegen Martin Stümpfig, energiepolitischer Sprecher der Landtags-GRÜNEN, keine Gründe aufzeigen, warum der Abstand von Windrädern ausgerechnet die zehnfache Anlagenhöhe betragen soll. "Wie wir bereits in unserer Klage formuliert haben, ist die 10H-Regelung völlig willkürlich gewählt. Sie ist weder nachvollziehbar, noch begründet. Es geht hier unserer Ansicht nach nur darum, die Energiewende auszubremsen und den Bau weiterer Windkrafträder zu verhindern", so Glauber.

Stümpfig verweist darauf, dass das alte Planungsrecht dafür ausgestaltet wurde, flexibel die beste Lösung für Windkrafträder vor Ort zu finden. "Bei 10H geht es doch wirklich nur darum, Windkraft zu verhindern. Seit Inkrafttreten gab es in deren Geltungsbereich bayernweit nur noch sechs Neuanträge", so Martin Stümpfig, "da hat man der Windkraft gezielt den Garaus gemacht!"

Statt zu widerlegen, dass sie Windkraft verhindern wolle, habe die Seite der Staatsregierung lediglich auf vermeintliche Erfolge bei Wasserkraft und Sonnenenergie verwiesen, stellten Glauber und Stümpfig am Ende der heutigen Verhandlung fest. Grüne und FREIE WÄHLER setzen deshalb weiter ihre Hoffnungen in die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

<link http: www.sueddeutsche.de bayern energiewende-windkraft-urteil-kommt-im-mai-1.2945558 _blank external link in new>«Einen Bericht der Süddeutschen Zeitung können Sie hier nachlesen»


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